Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 265/2022 vom 20.04.2022

Expertenrat legt Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2021 vor

Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) hat am 13. April 2022 entsprechend § 12 Abs. 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes seinen zweiten Prüfbericht zu den Emissionsdaten des Vorjahres vorgelegt Neben der Prüfung ordnet der Expertenrat die Emissionsentwicklung und die Zielerreichung bzw. Zielverfehlung einzelner Sektoren vertiefend ein und diskutiert Bedarf und Optionen für eine Weiterentwicklung des Bundes-Klimaschutzgesetzes.

In dem gemäß § 12 Bundes-Klimaschutzgesetz erstellten Bericht prüft und bewertet der Expertenrat für Klimafragen (ERK) die am 15. März 2022 vom Umweltbundesamt nach sieben Sektoren gegliederte Berechnung der Vorjahres-Treibhausgasemissionen von Deutschland. Kernstück des Berichts ist die Prüfung der komplexen Methodik der Berechnung der Vorjahresemissionen. Der Expertenrat hat sowohl umfassend als auch stichprobenartig die Zahlen nachvollzogen und findet keinen Anhaltspunkt dafür, dass das Umweltbundesamt bei den Punktwertschätzungen zu anderen Ergebnissen hätte kommen müssen. Die berichteten Emissionswerte lagen für den Verkehrs- und den Gebäudesektor oberhalb der jahresscharf im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Zielwerte. Demnach müssen die für diese Sektoren zuständigen Ministerien innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Für die restlichen im Gesetz genannten Sektoren lagen die Emissionswerte unterhalb der Zielwerte.

Der Prüfbericht kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://expertenrat-klima.de/

Az.: 23.1.8-002/002 gr

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