Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 198/2013 vom 04.03.2013

Expertenkommission für Neuordnung der Klima- und Energiepolitik

Der Sachverständigenrat der Kommission für Forschung und Innovation hat in seinem Jahresgutachten 2013 Empfehlungen zu den aktuellen Herausforderungen der Energie- und Klimapolitik an die Bundesregierung abgegeben. Danach sollte eine nationale Plattform unter der Federführung des Kanzleramtes eingerichtet werden, um die Verantwortung für die Energiewende künftig zu bündeln.

Die Kommunikation unter den zuständigen Bundesministerien, aber auch zwischen Bund und Ländern wird in dem Zusammenhang als unzureichend erachtet. Vorschläge unterbreitet die Expertenkommission der Regierung auch zum europäischen Emissionshandel, dem Fördersystem der Erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz. Eine bessere Abstimmung und Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist auch aus kommunaler Sicht eine der wesentlichen Baustellen der Energiewende. Dabei ist es sinnvoll die Energiekompetenz auf Bundesebene an einer Stelle zu bündeln.

Die Kommission Forschung und Innovation (EFI) zieht in ihrem Jahresgutachten 2013 eine Bilanz der Regierungsarbeit und benennt die zentralen Handlungsfelder für die nächste Legislaturperiode. Das Gutachten wurde Bundeskanzlerin Merkel am Mittwoch überreicht.

Hintergrund

Die mit sechs Forschungs- und Bildungsexperten besetzte Kommission berät die Bundesregierung in technologisch-wissenschaftlichen Zukunftsfragen und formuliert Empfehlungen zu aktuellen Herausforderungen für das deutsche Forschungs- und Innovationssystem. Der Sachverständigenrat wurde 2006 auf Beschluss der Bundesregierung eingerichtet.

Kernthemen des EFI-Jahresgutachtens 2013 sind neben Prioritäten und Empfehlungen für die Koordination von Klima-, Energie- und Innovationspolitik der nächsten Bundesregierung, eine Beteiligung des Bundes an der institutionellen Förderung der Hochschulen, neue Forschungskonzepte nach dem Auslaufen der Exzellenzinitiative und Potenziale von Frauen in Wirtschaft und Wissenschaft.

Inhalt des Jahresgutachtens zur Klima- und Energiepolitik

Die Expertenkommission hält die Einrichtung einer nationalen Plattform unter der Federführung des Kanzleramtes für sinnvoll, um die Entscheidungen für die Energiewende besser zu koordinieren und zu beschleunigen. In der Plattform vertreten sein sollen neben den zuständigen Bundesministerien auch die Bundesländer und einige wichtige Unternehmen. Die Kommission kritisierte insbesondere die Fragmentierung der Zuständigkeiten für die Energieforschung in Deutschland. Die Kommunikation unter den zuständigen Bundesministerien, aber auch zwischen Bund und Ländern wird in dem Zusammenhang als unzureichend erachtet. Dies führe zu wenig Effektivität und kontraproduktiven Wechselwirkungen der Ziele und Instrumente.

Auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien werden Vorschläge für die Neugestaltung des Fördersystems unterbreitet. Die Kommission empfiehlt die Einführung eines marktkonformen Handels mit Zertifikaten statt dem bisherigen Vergütungssystem.

Die Expertenkommission unterbreitet der Regierung die Empfehlung den europäischen Emissionshandel auf alle Emissionsquellen, d.h. auch auf den Transportsektor, die Privathaushalte und die Landwirtschaft auszuweiten, die mehr als die Hälfte der Emissionen ausstoßen. Für Emissionsrechte sollen verbindliche Mindestpreise festgelegt werden. Das Gutachten der EFI ist sowohl in der Lang- als auch Kurzfassung unter http://www.e-fi.de/gutachten.html abrufbar.

Anmerkung

Das Gutachten der Expertenkommission bekräftigt den kommunalen Appell an Bund und Länder, eine bessere Abstimmung und Koordinierung aller beteiligten Energieakteure in der Energiewende vorzunehmen. Um ständig ändernde und widersprüchliche Rahmenbedingungen zu vermeiden, ist es sinnvoll die Energiekompetenz auf Bundesebene an einer Stelle zu bündeln und nicht auf verschiedene Ressorts verteilt zu lassen.

Die dazu eingerichteten Plattformen auf Bundesebene für Erneuerbare Energien und zukunftsfähige Energienetze, an denen auch kommunale Vertreter mitwirken, können dafür als Basis genutzt werden. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn nicht jedes Land seine eigenen Interessen verfolgt. Die Länder sind gefordert, ihre Konzepte aufeinander abzustimmen und am Erhalt eines funktionierenden Gesamtsystems mitzuarbeiten. Nicht nur die Reform der Förderinstrumente für Erneuerbare Energien, sondern auch der Netzausbau und die Sicherung der Kraftwerkskapazitäten müssen aufeinander abgestimmt und zu einem Gesamtkonzept entwickelt werden.

Az.: II/3 811-00/8

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