Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 115/2009 vom 03.02.2009

Evaluierung der Verordnungen im Gemeindewirtschaftsrecht

Die Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmensverordnung - KUV) und die Verordnung über das Wahlverfahren zur Benennung der Beschäftigten des Eigenbetriebs für die Wahl in den Betriebsausschuss (Wahlordnung für Eigenbetriebe - Eig-WO) sind bis zum 31.12.2009, die Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen ist bis zum 30.09.2009 befristet. Sie stehen somit zur Evaluierung an. Dies gilt gleichermaßen für die bislang nicht befristete Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW).

Ferner ist aufgrund des am 29.12.2007 in Kraft getretenen Krankenhausgestaltungsgesetzes die Gemeindekrankenhausbetriebsverordnung neu zu erlassen. Damit sollen zum einen die aufgrund des o. g. Gesetzes ggf. notwendigen Änderungen umgesetzt und zum anderen der Novellierungsbedarf berücksichtigt werden, der sich ohnehin aus Anlass der am 30.09.2009 auslaufenden Befristung dieser Rechtsverordnung ergibt.

Im Vorfeld der Erstellung von Entwürfen der Änderungsverordnungen hat uns das Innenministerium Gelegenheit gegeben, den aus kommunaler Sicht notwendigen bzw. wünschenswerten Evaluierungsbedarf für die o. g. 5 Rechtsverordnungen mitzuteilen.

Anregungen bitten wir bis zum 2. März 2009 der Geschäftsstelle unter Az. II/3 810-05/3 mitzuteilen.

Az.: II/3 810-05/3

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