Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 22/2003 vom 05.01.2003

Evaluation der schulischen Ganztagsangebote in NRW

Das Landesinstitut für Schule in Soest hat eine Befragung zu den schulischen Ganztagsangeboten in NRW durchgeführt. Der Geschäftsstelle liegt ein Zwischenbericht der Evaluation vor. Bei der Untersuchung handelt es sich um eine Befragung in qualitativ-standardisierter Form. Es sind Schulen angesprochen worden, die im Schuljahr 2001/2002 Ganztagsangebote im Bereich "Dreizehn Plus" durchgeführt haben. Zusätzlich einbezogen sind Schulen des Programms "Schule von acht bis eins". Die Umfrage wurde im Juni 2002 im Auftrag des Landesinstituts für Schule vom Landesinstitut für Datenverarbeitung und Statistik durchgeführt. Insgesamt wurden 1.611 Schulen in die Stichprobe einbezogen. Es kamen 846 auswertbare Fragebögen zurück. Im folgenden werden einige der Befunde dargestellt:

1. Größe der Ganztagsgruppen

In der Zusammenschau der drei Förderprogramme "Schule von acht bis eins", "Dreizehn Plus P" und "Dreizehn Plus S I" bewegen sich die durchschnittlichen Anzahlen der in die Ganztagsgruppen einbezogenen Schülerinnen und Schüler zwischen 20,8 und 22,9. Die niedrigste Anzahl befindet sich mit 16,5 in Sonderschulen, die höchste mit 25,5 in Realschulen.

2. Anteil von Migranten

Der mit Abstand größte Anteil an Migrantinnen und Migranten findet sich mit 29 % beim Förderprogramm "Dreizehn Plus S I", wobei die Hauptschulen mit 38 % den höchsten Wert aufweisen. Dagegen liegt der Anteil von Migrantinnen und Migranten beim Förderprogramm "Schule von acht bis eins" lediglich bei 10 %.

3. Zusammensetzung nach Schulen

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, kommen die Schülerinnen und Schüler einer Ganztagsgruppe meist aus einer Schulform. In zwei Drittel bis drei Viertel aller Gruppen entspricht die Zusammensetzung der Schülerschaft der Ganztagsgruppe in etwa der sozialen Zusammensetzung des gesamten Schülerklientels einer Schule.

4. Zeitlicher Umfang der Angebote

Im Programm "Dreizehn Plus" besteht die Möglichkeit, das Betreuungsangebot an 4 oder 5 Nachmittagen in der Woche durchzuführen. Im Primärbereich dominiert eindeutig das 5-tägige Angebot (90 % der Gruppen), während im Sekundarbereich I das Angebot an 4 Tagen überwiegt (63 % der Gruppen). Die einzelnen Schulformen unterscheiden sich hier aber etwas voneinander. So weist z.B. an Gymnasien das Angebot an 5 Tagen einen leicht höheren Anteil auf (54 %), während in Sonderschulen das 4-Tage-Programm recht deutlich dominiert (mit 74 %).

Interessant ist, daß in einigen Gruppen auch eine Betreuung an unterrichtsfreien Tagen in den Ferien stattfindet. Im Programm "Dreizehn Plus P" ist dies immerhin in 30 % der Gruppen der Fall, im Sekundarbereich liegt dieser Anteil allerdings lediglich bei 6%. Durchschnittlich wird diese "Ferienbetreuung" an 20 (Schule von acht bis eins) bzw. 25 Tagen im Jahr (Dreizehn Plus P) durchgeführt.

5. Unterbringung und Verpflegung

Für einen deutlich überwiegenden Teil der Ganztagsgruppen wird die Betreuung in einem eigenen Raum innerhalb der Schule durchgeführt. Die Befragten haben auch überwiegend angegeben, daß in den Gruppen ein warmes Mittagessen eingenommen werden kann, das meist angeliefert wird. Bei dem Programm "Dreizehn Plus S I" betrifft dies 60 % und bei dem Programm "Dreizehn Plus P" 72 % der Gruppen. Die Kosten für das Mittagessen liegen durchschnittlich bei 26,80 € (Dreizehn Plus S I) bzw. 32,60 € (Dreizehn Plus P) im Monat.

6. Betreuungspersonal

Das Betreuungspersonal in den Programmen "Schule von acht bis eins" und "Dreizehn Plus P" setzt sich fast ausschließlich aus Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher (in 49 % bzw. 65 % der Gruppen) und anderem Personal (in 68 % bzw. 65 % der Gruppen) zusammen. Das andere Personal rekrutiert sich dabei vor allem aus Müttern, Eltern, Studierenden sowie einer Vielzahl von anderen Personen und Berufsgruppen. Erstaunlich hoch ist der Anteil an Betreuungskräften, welche die Schulen bzw. die Träger durch eigene Personalkapazitäten einbringen. Der Anteil bewegt sich zwischen 43 % bei dem Programm "Schule von acht bis eins" und 64 % bei "Dreizehn Plus S I". In Sonderschulen wird mit 73 % der mit Abstand höchste Anteil der eigenen Personalkapazitäten eingebracht.

7. Träger der Ganztagsgruppen

In der überwiegenden Zahl handelt es sich bei den Betreuungsangeboten um eine schulische Veranstaltung. Lediglich bei 18 bis 22 % der Gruppen ist dies nicht der Fall. Die Trägerschaft ist allerdings sehr unterschiedlich organisiert. Bei dem Programm "Schule von acht bis eins" haben Fördervereine den größten Anteil bei der Trägerschaft (43 % der Gruppen), gefolgt von anderen Trägern (26 %) und Betreuungsvereinen (16 %). Ähnlich sieht es auch bei dem Programm "Dreizehn Plus P" aus. Hier haben aber zusätzlich die Träger der Jugendhilfe noch einen nennenswert großen Anteil zu verzeichnen (20 %).

8. Monatlicher Beitrag der Eltern

In den Fällen, in denen Eltern finanzielle Beiträge erbringen, liegt die Beteiligung pro Kind und Monat bei rd. 32,00 € in den Programmen "Schule von acht bis eins" und "Dreizehn Plus S I", während beim Programm "Dreizehn Plus P" dieser Anteil mit rd. 71,00 € erheblich darüber liegt. Die Variationsbreite der Beiträge ist relativ groß. Sie schwankt beim Programm "Schule von acht bis eins" zwischen 2,00 und 164,00 €. Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Programm "Dreizehn Plus S I". Hier variieren die Euro-Beiträge zwischen 2,00 und 150,00 €.

Bei allen Programmen gibt es in recht vielen Gruppen die Möglichkeit, daß Kinder, die finanziell weniger gut gestellt sind, Beitragsermäßigung oder Beitragserstattung erhalten können. Im Programm "Dreizehn Plus P" betrifft diese Regelung immerhin rund zwei Drittel aller Gruppen, wohingegen im Programm "Dreizehn Plus S I" nur gut ein Drittel der Gruppen diese Möglichkeit bieten.

Der abschließende Bericht soll allen Schulträgern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Land der Geschäftsstelle eine entsprechende Anzahl von Exemplaren zur Verfügung stellt. Wann dieser Bericht vorliegen wird, ist derzeit noch offen. Die Geschäftsstelle wird über die aktuelle Entwicklung informieren.

Az.: IV/2 211-13

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