Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 756/2013 vom 09.10.2013

Europaweite Digitalisierung der Auftragsvergabe

Die Europäische Union (EU) beabsichtigt einen weiteren Schritt hin zur Digitalisierung der Auftragsvergabe zu unternehmen. Ausgehend von der Annahme, dass der Gesamtwert der öffentlichen Ausschreibungen ca. 420 Milliarden Euro pro Jahr beträgt, plant die Kommission elektronische Rechnungsstellungen bei öffentlichen Ausschreibungen. Den Berechnungen der Europäischen Kommission zufolge könnten durch elektronische Rechnungsstellungen bei öffentlichen Aufträgen in der gesamten Union bis zu

2,3 Milliarden Euro eingespart werden. Zurzeit kommen nach Aussage der Kommission elektronische Rechnungen in ganz Europa viel zu selten zum Einsatz. Sie machen lediglich 4 — 15 % aller Rechnungen aus. Da öffentliche Ausschreibungen ca. 3,7% des Bruttoinlandsprodukts der EU umfassen, soll der öffentliche Sektor nach der Umsetzung der Initiative die Führungsrolle in diesem Bereich übernehmen und andere Wirtschaftsakteure dazu bewegen, seinem Beispiel zu folgen.

Zurzeit wird das Potential der digitalen Auftragsvergabe in Europa nicht ausreichend ausgeschöpft. Obwohl es in den meisten EU-Ländern möglich ist, Ausschreibungen, Teilnahmebedingungen sowie Angebote der Anbieter in digitaler Form zu veröffentlichen, werden diese Möglichkeiten in der Praxis zu wenig genutzt. Ein Grund dafür ist, dass die Auftragsvergabe teilweise auf verschiedenen nationalen Standards basiert, die untereinander nicht vereinbar sind.

Eine von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Umfrage hat jedoch bestätigt, dass z.B. Vertreter der kleinen und mittleren Unternehmen, die Initiative zur Einführung von e-Rechnungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen positiv bewerten. Vom EU-Ministerrat wurde daher vorgeschlagen, den Europäischen Standardisierungsausschuss mit der Ausarbeitung eines neuen Europäischen Standards für e-Rechnungen zu beauftragen. Dies wird jetzt in den nächsten Wochen geschehen.

Weitere Informationen (Wortlaut des Ratstextes): COM/2013/0453 final.

Az.: II gr-ko

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