Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 424/2004 vom 21.05.2004

Europarechtsanpassungsgesetz Bau kurz vor dem Abschluss

Der Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) am 30.04.2004 einstimmig beschlossen. Der Bundesrat entscheidet über die Zustimmung zu diesem Gesetz voraussichtlich am 11.06.2004. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass das Änderungsgesetz am 21.07.2004 in Kraft tritt. Die wichtigsten Punkte sind:

1. § 2 Abs. 4, § 2 a Satz 2 Nr. 2 (neu): Bebauungspläne müssen von der Entwurfsbegründung an einen Umweltbericht enthalten, der als gesonderter Teil der Begründung darzustellen ist. Eine Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB (neu) listet den notwendigen Inhalt eines solchen Umweltberichts detailliert auf.

2. Übergangsfrist: Alle Bebauungspläne, die bis 20.07.2004 begonnen werden (worden sind), dürfen noch nach altem Recht abgewickelt werden. Sie müssen aber bis spätestens 20.07.2006 bestandskräftig sein; anderenfalls muss das ganze Verfahren wiederholt und nach neuem Recht abgewickelt werden (§ 244 Abs. 1 neu).

3. § 15 Abs. 3 (neu): Die Bestimmung ist von besonderer Bedeutung für Windenergieanlagen. Wenn eine Gemeinde beschlossen hat, ihren Flächennutzungsplan aufzustellen oder zu ändern, mit dem Ziel, Vorrangflächen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu schaffen oder zu ändern, kann sie von der Baugenehmigungsbehörde eine Zurückstellung von Baugesuchen für privilegierte Außenbereichsvorhaben für einen Zeitraum bis zu einem Jahr verlangen. Da dieser Zeitraum sehr knapp für ein Flächennutzungsplanverfahren ist, raten wir den Mitgliedskommunen dringend, sofort mit dem Flächennutzungsplanverfahren (oder Änderungsverfahren) zu beginnen, falls sie noch keine Vorrangflächen ausgewiesen haben oder ausgewiesene Vorrangflächen ändern wollen.

Eine ausführliche Information folgt in einem Schnellbrief an die Mitgliedskommunen.

Die neueste Fassung des Gesetzentwurfs mit dem Inhalt des Bundestagsbeschlusses vom 30.04.2004 ist in der Bundestagsdrucksache 15/2996 dokumentiert. Diese Bundestagsdrucksache ist im Internet zu finden unter dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm (Informations-Center, PARFORS).

Az.: II 620-01

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