Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 264/2009 vom 27.03.2009

Europäisches Parlament zum Luftverkehr

Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit (524/74/6) eine Entschließung zur „Agenda für eine nachhaltige Zukunft der allgemeinen Luftfahrt und der Geschäftsreiseluftfahrt“ verabschiedet. Die Gegenstimmen kamen vor allem von den Fraktionen der Grünen und Linken. Anlass für die Entschließung war eine Anfang 2008 von der Europäischen Kommission in Form einer Mitteilung veröffentlichte Agenda, KOM(2007) 869. Diese betrifft einen spezifischen Teil der Luftfahrt, und zwar den nichtgewerblichen Zivilluftverkehr sowie entgeltliche Operationen auf Nachfrage (wie Flugtraining, Lufttaxi-Flüge oder so genannte „Luftarbeit“ wie landwirtschaftliche Flugdienste oder Brandbekämpfung). Ebenfalls umfasst ist der Betrieb von Luftfahrzeugen im Besitz von Unternehmen oder Einzelpersonen für geschäftliche bzw. berufliche Zwecke. Hauptakteure seien kleine und mittlere Unternehmen sowie Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Insgesamt werden mit steigender Tendenz ca. 9% der registrierten Luftfahrtbewegungen dieser so definierten „allgemeinen Luftfahrt und Geschäftsreiseluftfahrt“ zugeschrieben. Diese müsse ihren Teil zur Verringerung von Lärmbelästigung und Treibhausgasemissionen beitragen und gleichzeitig bei Überlegungen zur Flughafen- und Luftraumkapazität in Europa berücksichtigt werden.

Wie bereits der Rat der Europäischen Union im April 2008 begrüßt nun auch das Parlament grundsätzlich die Kommissionsagenda, allerdings in einer ausführlicheren Stellungnahme. Ähnlich wie von der Kommission werden die sozialen und wirtschaftlichen Vorteile des angesprochenen Sektors hervorgehoben (Erhöhung der Mobilität der Bürger, Steigerung der Produktivität der Unternehmen, Verbesserung des regionalen Zusammenhalts). Im Mittelpunkt der europäischen Luftfahrtpolitik habe zu Unrecht bislang nur der gewerblichen Luftverkehr gestanden. Das Parlament mahnt für künftige Regulierungen ein verhältnismäßiges Vorgehen an – konkret etwa im Bereich der Flugsicherheit, in dem die Durchführungsbestimmungen proportional zur Komplexität der jeweiligen Luftfahrtzeugkategorie sein müssten.

Angesichts bereits bestehender Kapazitätsengpässe werden die Mitgliedstaaten unter anderem ermuntert, in die Modernisierung und den Bau kleiner und mittelgroßer Flughäfen zu investieren. Außerdem solle die Geschäftsreiseluftfahrt einen angemessenen Zugang auch Parlament ist der Auffassung, dass die allgemeine Luftfahrt und Geschäftsreiseluftfahrt im Vergleich zum gewerblichen Sektor geringe Umweltauswirkungen hat. Gleichwohl sei es auch hier notwendig, die Emissionen zu verringen, und zwar mittels saubererer Kraftstoffe und technologischer Innovationen.

Weiterführende Informationen sind der Adresse www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do
?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2009-
0036+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE zu entnehmen.

Az.: III 640 - 00

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