Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 228/2004 vom 09.03.2004

Europäisches Parlament zu Liberalisierung der Wassermärkte

Der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des Europäischen Parlaments berät zurzeit einen Bericht zur Mitteilung der Europäischen Kommission zur Binnenmarktstrategie. Dabei zeichnet sich eine Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses ab, die sich für eine Fortsetzung der Liberalisierung und Marktöffnung weiterer Sektoren ausspricht. Eingeschlossen ist dabei ausdrücklich auch die Wasserversorgung.
 
Die Europäische Kommission hat am 07. Mai 2003 ihre Binnenmarktstrategie für die Jahre 2003 bis 2006 vorgelegt (vgl. unsere MITTEILUNGEN vom Juni 2003, lfd. Nr.
428). In diesem Papier befürworte die Europäische Kommission eine weitere Liberalisierung der Märkte netzgebundener Wirtschaftszweige. In diesem Zusammenhang will sie alle Optionen bis hin zu etwaigen gesetzgeberischen Maßnahmen prüfen, um eine Öffnung des Wassersektors für den Wettbewerb zu erreichen.
 
Die Binnenmarktstrategie wurde dem Europäischen Parlament übermittelt. Dieses erarbeitet nun unter der Federführung des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt einen Bericht zu dem Strategiepapier.
 
In seinem Vorschlag hat der Berichterstatter des Ausschusses, Bill Miller, MdEP, eine Liberalisierung für den Bereich der Wasserversorgung kategorisch abgelehnt. In seinem Entwurf heißt es dazu: „Das Europäische Parlament stellt angesichts der Erfahrungen mit der Liberalisierung der Strommärkte und des Eisenbahnverkehrs und unter Hinweis auf den wirtschaftlichen Rückgang die Frage, ob dieses Experiment noch weiter ausgedehnt werden sollte, da kein Nachweis dafür erbracht wurde, dass diese Entwicklung Vorteile bringt, und ist der Auffassung, dass dies im Bereich der Wasserversorgung und Wasserbewirtschaftung auf keinen Fall erfolgen sollte, da dadurch die Aufmerksamkeit von den eigentlichen Problemen abgelenkt würde und die Versorgungssicherheit gefährdet werden könnte.“
 
Dieser Entwurf findet in den Beratungen des Ausschusses jedoch scheinbar keine Mehrheit. Mehrheitsfähig ist wohl eher ein Änderungsantrag des Abgeordneten Harbour, durch den die Vorschläge der Binnenmarktstrategie zur Fortsetzung der Liberalisierung in weiteren Sektoren und damit auch im Wassersektor begrüßt wird.
 
Eine solche Positionierung des Ausschusses und später des Plenums des Europäischen Parlaments widerspräche jedoch der Entschließung des Parlaments zum Grünbuch Daseinsvorsorge vom 14. Januar 2004. Darin vertritt das Parlament die Auffassung, dass angesichts der unterschiedlichen regionalen Merkmale des Wassersektors und der örtlichen Zuständigkeit für die Bereitstellung von Trinkwasser sowie verschiedener anderer Voraussetzungen in Bezug auf Trinkwasser keine Liberalisierung der Wasserversorgung vorgenommen werden sollte. Das Parlament fordert vielmehr eine Modernisierung statt einer Liberalisierung.

Az.: IV/3 970-08

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