Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 580/2001 vom 20.09.2001

Europäisches Jahr des behinderten Menschen

Mit Beschluss vom 29. Mai 2001 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, das Jahr 2003 zum Europäischen Jahr des behinderten Menschen zu erklären. Um die Chancengleichheit und die aktive Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben zu ermögliche, seien Aufklärungsarbeit und umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Die Europäische Kommission will einen Beitrag in Höhe von 12 Mio. Euro zur Verfügung stellen und die Bevölkerung für das Schutzbedürfnis der Behinderten zu sensibilisieren, den Erfahrungsaustausch und Diskussion über Fördermaßnahmen zu ermöglichen, eine verstärkte Zusammenarbeit aller Beteiligten (staatliche Einrichtungen, Privatsektor, Sozialpartner, Organisationen und Behinderte selbst) zu erzielen und den positiven Beitrag, den Behinderte in der Gesellschaft leisten, hervorzuheben.

In der Europäischen Union leben fast 31 Mio. Menschen mit Behinderungen, dies entspricht etwa 10 % der Bevölkerung viele Behinderte sehen sich nach wie vor großen Problemen und Benachteiligungen im Alltagsleben und Berufsleben sowie Vorurteilen in der Gesellschaft gegenüber gestellt. Folgende Maßnahmen sollen deshalb nach dem Willen der Europäischen Union u. a. konkret gefördert werden: Die Organisation von Veranstaltungen, die Durchführung von Informations- und Förderkampagnen, die Zusammenarbeit mit den Medien und die Anfertigung von Erhebungen und Berichten. Der Kommissions-Vorschlag liegt dem Rat zur Beschlussfassung vor. Der komplette Text ist unter europa.eu.int/comm/employment.social/soc-prot/disable/com271/de.pdf abrufbar.

Az.: III 850

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