Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 480/2002 vom 05.08.2002

Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003

Am 03. Dezember 2001 beschloss die Europäische Union, das Jahr 2003 zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen (EJMB) auszurufen (vgl. Mitt. vom 30.9.2001, Nr. 580). Ziel dieser Aktion ist es, die Öffentlichkeit für die Belange behinderter Menschen in ganz Europa zu sensibilisieren und dabei den Beitrag dieser Personengruppe für die Gesellschaft in die Mitte zu stellen. Weiteres Ziel ist es, den Erfahrungsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern. Insgesamt stellt die Europäische Union Fördermittel in Höhe von 12 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mitgliedsstaaten erhalten Globalzuschüsse, aus denen sie dann Aktivitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene fördern können.

Insbesondere sollen schwerpunktmäßig nachfolgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Veranstaltungen, die mit den Zielen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen zusammenhängen, auch eine oder mehrere Veranstaltungen(en) zum Auftakt des Jahres;

 

  • Informationskampagnen und Maßnahmen zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades positiver Beispiele, die nicht bereits Gegenstand anderer gemeinschaftsweiter Aktionen sind;

 

  • Die Organisation von Wettbewerben und die Vergabe von Preisen;

 

  • Untersuchungen und Studien, die nicht bereits im Rahmen anderer gemeinschaftsweiter Aktionen durchgeführt werden.

Antragsberechtigt sind nur juristische Personen. Dies können Gebietskörperschaften (Kommunen, Kreise oder Länder), Landschaftsverbände, Rehabilitationsträger, Vereine, Verbände, Genossenschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung sein. Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen. Anträge, die auf einen partnerschaftlichen Ansatz beruhen und an denen mehrere Akteure beteiligt sind, werden bevorzugt behandelt.

Die Förderung aus EU-Mitteln darf 50 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Auf Grund der Vielzahl der zu erwartenden Projektanträgen und der begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel sind grundsätzlich förderfähig nur solche Anträge, die darlegen, dass der Antragssteller die übrige Finanzierung selbst, aus Einnahmen oder von anderen Sponsoren sicherstellt.

Das Bundesministerium für Ausschuss und Sozialordnung (BMA) hat für die Durchführung des EJMB eine Nationale Koordinierungsstelle eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, in enger Kooperation mit Ländern, Kommunen, Rehabilitationsträgern und Behindertenorganisationen das EJMB zu gestalten und möglichst viele innovative Projekte, Workshops und Diskussionen anzuregen und zu unterstützen. Die Koordinierungsstelle wird von einem Koordinationsausschuss, in dem der DStGB vertreten ist, beraten und unterstützt, der auch zugleich über die Vergabe der Mittel entscheidet.

Die Nationale Koordinierungsstelle erarbeitet derzeit einen Leitfaden für Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003, in dem nähere Informationen zu den Förderkriterien enthalten sein werden. Das Erscheinen des Leitfadens ist für Anfang Juli 2002 vorgesehen.

Interessierten Kommunen wird empfohlen, sich bereits jetzt bei der Nationalen Koordinierungsstelle registrieren zu lassen, damit diese den Leitfaden mit den Förderanträgen unmittelbar nach dessen Erscheinen erhalten.

Nähere Informationen hierzu sind erhältlich bei: Nationale Koordinierungsstelle "Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003", Bundesministerium für Ausschuss und Sozialordnung, Herrn Horst Frehe, Postfach 14 02 80, 53107 Bonn, Tel.: 01888/527-1654, Fax: 01888/527-2494, E-mail: ejmb2003@bma.bund.de.

Az.: III/2 850

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search