Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 241/2009 vom 07.04.2009

Europäisches Beihilferecht und Reaktionen auf die Krise

Unter dem o. g. Titel stellt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in seinem Monatsbericht April die einzelnen Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Reaktion auf die Finanzkrise dar. Ein Schwerpunkt der Darstellung sind die Maßnahmen zugunsten der Realwirtschaft, die die Kommission in ihrem am 17. Dezember 2008 veröffentlichten vorübergehenden Beihilferahmen geschaffen hat, in dem sie den Spielraum der Mitgliedsstaaten bei der Vergabe von Beihilfen an die Realwirtschaft erweitert hat. Hiervon können - wie zuletzt in den StGB NRW-MITTEILUNGEN 05/2009 berichtet - auch die Städte und Gemeinden bei der Gewährung von Beihilfen Gebrauch machen. Außerdem werden in dem Bericht des BMWi die Maßnahmen der Kommission zur Stabilisierung des Bankensektors, die die Kommission in ihrer so genannten Bankenmitteilung geschaffen hat, erläutert. Der Bericht zeigt schließlich auf, wie die Bundesrepublik die erleichterten Maßgaben der Kommission zugunsten des Bankensektors durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz und durch Maßnahmen zugunsten des Unternehmenssektors, durch das Konjunkturpaket I und II genutzt hat.

Der Bericht ist im Internetangebot des Bundeswirtschaftsministeriums (www.bmwi.de) in der Rubrik Monatsbericht abrufbar.

Az.: II/3 810-06

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