Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 10/2006 vom 19.12.2005

Europäisches Beihilferecht und Leistungen der Daseinsvorsorge

Mit Schnellbriefen Nr. 80 vom 19.07.2005 und Nr. 94 vom 10.08.2005 hatten wir darüber informiert, dass die Europäische Kommission am 15.07.2005 das so genannte Monti-Paket zur Anwendung des Europäischen Beihilferechts auf die Leistungen der Daseinsvorsorge veröffentlicht hat. Aufgrund dieser Entscheidung werden zukünftig Ausgleichszahlungen, die Städte und Gemeinden ihren Unternehmen und Einrichtungen für die Erbringung von Gemeinwohlverpflichtungen im Rahmen der Daseinsvorsorge zuwenden, unter bestimmten Voraussetzungen von der Anmelde- und Genehmigungspflicht des Europäischen Beihilferechts freigestellt. Dieses Genehmigungsverfahren hatte bisher aufgrund seiner unklaren Voraussetzungen und der langen Verfahrensdauer erheblich zur Rechtsunsicherheit beigetragen.

Das Monti-Paket ist nun im Amtsblatt der Europäischen Union vom 29.11.2005 veröffentlicht worden. Die näheren Einzelheiten sind im Intranet unter Fachinfo & Service/Finanzen und Kommunalwirtschaft/EU-Beihilferecht für StGB NRW-Mitglieder abrufbar.

Az.: IV/3 970-08

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