Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 64/2001 vom 20.01.2001

Europäischer Tag der behinderten Menschen

Am 6.12.2000 fand in Brüssel der "Europäische Tag der behinderten Menschen 2000" statt. Er stand unter dem Motto "Kampf gegen die Diskriminierung von behinderten Menschen am Arbeitsplatz". Im Rahmen dieser eintägigen Veranstaltung wurden nach Statements der Europäischen Kommission und anderer Beteiligter, die Massnahmen der Europäischen Kommission in der Folge des Artikels 13 gegen Diskriminierungen benachteiligter Menschen in 3 Foren diskutiert. Dies waren im einzelnen:

Auswirkungen des Richtlinienvorschlags auf Arbeitgeber, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen für Behindertenfragen

Positive Massnahmen als Ergänzung der Antidiskriminierungsgesetze

Auswirkungen von Diskriminierungen in anderen Lebensbereichen auf die Fähigkeit behinderter Menschen, einen Arbeitsplatz zu finden und/oder zu behalten.

Ziel des Forums war es, einer großen Anzahl von Vertretern der unterschiedlichster Organisationen (Ministerien, Sozialpartner, Behindertenorganisationen, etc.) die Möglichkeit zu geben, der Kommission gegenüber ihre Ansichten zu dieser neuen Richtlinie zu vertreten. Dabei wurde zunächst einmal grundsätzlich die Richtlinie begrüßt, da sie geeignet ist, noch bestehende Barrieren niederzureissen. Die Richtlinie wurde aber auch kritisch betrachtet. So wurden die noch unklaren Begrifflichkeiten kritisiert. Zugleich forderten viele Teilnehmer in den verschiedensten Bereichen Klarstellungen. Insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierungen gibt es in den Nationalstaaten zum Teil große Verständnis- und Umsetzungsprobleme. Auch die Frage der Beweislastumkehr war heftig umstritten.

Sensibilisierungs-, Aufklärungs- und Ausbildungsmaßnahmen sollen eingesetzt werden, um allen Beteiligten die Möglichkeiten zu eröffnen, sich über die neue Richtlinie zu informieren und an ihrer aktiven Umsetzung teilzuhaben. Insofern wurde auch um finanzielle Unterstützung aus den europäischen Fonds, insbesondere dem europäischen Sozialfond und der Gemeinschaftsinitiative EQUAL gebeten. Es herrschte Einigkeit, dass über die Richtlinie hinaus weitergehende positive Aktionen erforderlich sind, um den behinderten Menschen ein für sie akzeptables Umfeld zu garantieren.

Die Kommissarin, Frau Diamantopoulou, wies darauf hin, dass die politische Ausrichtung der Europäischen Kommission vor allem darauf gerichtet ist, sich nicht auf den Begriff der Behinderung oder Benachteiligung festzulegen, sondern einen positiven Ansatz zu wählen, der von "Menschen mit anderen Fähigkeiten" ausgeht. Besonderen Wert legte die Kommissarin auf die Bedeutung der Telearbeit für behinderte Menschen und die Anwendung der neuen Technologien.

Weitergehende Informationen können im Internet unterder Adresse http:\\www.eddp.edf-feph.org abgefragt werden.

Az.: III 850

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