Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 714/2020 vom 13.11.2020

Europäischer Gleichstellungsindex veröffentlicht

Am 29.10.2020 hat das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) seinen Gleichstellungsindex für das Jahr 2020 veröffentlicht. Er dient zur Messung der Fortschritte im Hinblick auf die Gleichstellung in allen Mitgliedstaaten. Im Ergebnis erreichte die gesamte Europäische Union im Jahr 2020 einen Index von 67,9 von 100 möglichen Punkten. Die Bundesrepublik Deutschland schneidet mit 67,5 Punkten etwas unterhalb des europäischen Durchschnitts ab. Laut Verfassern der Studie habe sich das Gesamtergebnis seit 2017 jedoch lediglich um 0,5% erhöht. Werde dieses Fortschritttempo beibehalten, dauere es noch 60 weitere Jahre, bis eine vollständige Gleichstellung in der Europäischen Union erreicht werde.

Der Gleichstellungsindex untersucht diesmal insbesondere folgende Schwerpunkte:

Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben, Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen, Frauen in Führungspositionen sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Ausbildung und Beteiligung an der Digitalisierung und Gesundheit und häusliche Gewalt.

Im Bereich der Erwerbsbeteiligung von Frauen in der Europäischen Union konnten leichte Fortschritte erzielt werden. Die Bekämpfung geschlechterspezifischer Lohnunterschiede schreite hingegen nur langsam voran. Unterschiede beim Einkommen seien dabei insbesondere mit steigendem Alter und geringem Ausbildungsstand zu verzeichnen. Ebenso seien alleinerziehende Mütter nach wie vor besonders betroffen. Die Beteiligung von Frauen in Führungspositionen sei in der Union zwar nach wie vor sehr schwach ausgeprägt, jedoch sei bei politischen Entscheidungsprozessen eine Verbesserung sichtbar. Gleiches gelte für die Beteiligung von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen. Insbesondere die Einführung von Quoten habe in einigen Mitgliedstaaten zu signifikanten Fortschritten geführt. Im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf konnte nach wie vor nur ein schwaches Ergebnis erzielt werden. Die Betreuungsangebote seien nicht in allen Mitgliedstaaten ausreichend ausgebaut. So würden etwa 7,7 Millionen Frauen aufgrund der Übernahme von Betreuungsaufgaben von einer Beteiligung am Arbeitsmarkt abgehalten. Nach wie vor arbeiteten auch mehr Frauen als Männer (5,9 Millionen Frauen, im Gegensatz dazu 560.000 Männer) in Teil-zeitberufen. Die COVID-19-Pandemie habe den Druck auf die Frauen, Betreuungsaufgaben und Arbeit gleichzeitig wahrzunehmen, zusätzlich erhöht.

Die unterschiedliche Teilhabe an höherer Bildung und Erwachsenenbildung bleibe eine der großen Herausforderungen in der Europäischen Union. Im Rahmen der digitalen Bildung seien grundlegende digitale Fähigkeiten bei Männern und Frauen im jungen Alter gleichermaßen vorhanden. Die Unterschiede in Hinblick auf digitale Fähigkeiten würden aber mit zunehmendem Alter zwischen den Geschlechtern wachsen. Gerade für ältere Frauen sei es schwer, Zugang zu Aus- und Weiterbildung im digitalen Bereich zu erhalten. Die Beteiligung von Frauen in Berufen des Informations- und Kommunikationstechnologiesektors (IKT) sei überdies weiterhin schwach ausgeprägt. Nur 20% der Berufsabschlüsse in diesem Bereich würden durch Frauen erlangt. Die Beteiligung von Frauen in Berufen des IKT-Sektors liege bei 18%. Auch in naturwissenschaftlichen und Ingenieurberufen im Hochtechnologiebereich seien Frauen deutlich unterrepräsentiert. Der verstärkte Gebrauch von KI-Anwendung im täglichen Leben beinhalte neue Herausforderungen wie etwa die Frage der Programmierung von Algorithmen und ob Frauen bei diesen systematisch benachteiligt werden. Auch Hassrede, Beleidigungen und sexuelle Belästigungen gegenüber Frauen sind, laut Studie, durch die verstärkte Nutzung etwa von sozialen Plattformen weit verbreitet.

Fazit

Die Kommission zieht diesen Index gerne als Grundlage für geplante Vorhaben heran. Die geringen Fortschritte, welche der Index im Hinblick auf das geschlechtsspezifische Lohngefälle beschreibt, bieten der Kommission eine Grundlage für die geplante Verabschiedung eines angekündigten Richtlinienvorschlags zu verbindlichen Lohntransparenzmaßnahmen im vierten Quartal 2020. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Index-Studie auch als Argumentationshilfe gegenüber denjenigen Mitgliedstaaten herangezogen, die bislang die Verabschiedung des Richtlinienvorschlags zu verbindlichen Quoten für Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen im Rat blockieren. Darüber hinaus trägt die Fest-stellung, dass gerade während der COVID-19-Pandemie die Gewalttaten gegen Frauen – insbesondere in Form von Cyberkriminalität – zugenommen haben, dazu bei, dass dieser Aspekt möglicherweise bei dem anstehenden Vorschlag zum Rechtsakt über digitale Dienste Berücksichtigung findet.

Der Index samt gesamter Studie, auf die die Informationen aus Brüssel (Nr. 38/2020) verweisen, können unter folgendem Link abgerufen werden.

Az.: 12.0.7-004/001

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