Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 275/2014 vom 08.04.2014

Europäischer Gerichtshof verwirft Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist ungültig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 08.04.2014 in Luxemburg entschieden. Zu klären war, ob es europäischem Recht entspricht, dass Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger/innen zu Fahndungszwecken ohne Anlass gespeichert werden.

Im Dezember 2013 war ein Gutachter am EuGH zu dem Schluss gekommen, die EU-Richtlinie sei „in vollem Umfang unvereinbar“ mit der Charta der Grundrechte und müsse überarbeitet werden. Geklagt hatten eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher/innen. All diese machten geltend, die Speicherung sei unverhältnismäßig und verletze die Grundrechte auf Privatleben, Datenschutz und freie Meinungsäußerung.

In Deutschland gibt es derzeit keine Regelung, denn das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 das entsprechende Gesetz für ungültig erklärt. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung konnte sich nicht auf eine Neufassung einigen. Auch wenn die jetzige Bundesregierung von Union und SPD die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen wollte, wird sie - anders als bisher vorgesehen - in absehbarer Zeit keinen neuen Gesetzentwurf vorlegen.

Az.: I/2 038-02-13

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