Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 57/2008 vom 19.12.2008

Europäische Zentralbank für klares Enddatum bei Lastschriften

Die Europäische Zentralbank (EZB) fordert in ihrem sechsten SEPA-Fortschrittsbericht ein festes Enddatum für die traditionellen Lastschriften und den endgültigen Übergang zu den künftigen SEPA-Lastschriften. Damit stellen sich die EZB sowie die Deutsche Bundesbank gegen die Forderungen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) und zahlreicher deutscher Wirtschaftsverbände, die zum jetzigen Zeitpunkt ein festes Enddatum für die Nutzung des aktuellen Lastschriftverfahrens ablehnen; vielmehr sollen die Anforderungen der Kunden die Umstellung auf das SEPA-Verfahren bestimmen. Befürchtet werden hohe Umstellungskosten. Noch im Mai 2008 informierte das Bundesfinanzministerium darüber, dass „die neuen EU-Regelungen das in Deutschland übliche Lastschriftverfahren ergänzen, jedoch nicht dessen Abschaffung verlangen.“

Auch den Kommunen ist an einer kostengünstigen Handhabung ihrer Lastschriften (Einzugsermächtigungen) gelegen. Für die Kommunen und kommunalen Unternehmen ist die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf SEPA weitgehend technischer Natur; für konkrete Informationen stehen die kontoführenden Kreditinstitute zur Verfügung.

SEPA steht für Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro-Zahlungsraum).

1. SEPA-Lastschriftverfahren

Das neue SEPA-Lastschriftverfahren stimmt zwar mit dem in Deutschland üblichen Lastschriftverfahren in vielen Merkmalen überein, weist auf der anderen Seite aber auch erhebliche Unterschiede auf (z.B. Fälligkeit, Rückgabe, Widerspruchsfrist). Es gilt insgesamt als komplexer als das deutsche Einzugsermächtigungs-Lastschriftverfahren und damit – zumindest was die Einrichtung einer Lastschrift betrifft – als verwaltungsaufwändiger. Es ist aber davon auszugehen, dass nach Bewältigung des Umstellungsaufwandes die praktische Handhabung mindestens genauso komfortabel sein wird wie beim aktuellen Verfahren.

Das deutsche Lastschriftverfahren habe sich als europaweit gültiger Standard nicht durchsetzen lassen, bedauerte das BMF im Mai 2008 und betonte gleichzeitig, dass die neuen EU-Regelungen das in Deutschland übliche Lastschriftverfahren ergänzen, jedoch nicht dessen Abschaffung verlangen. Die deutsche Kreditwirtschaft gehe davon aus, dass beide Zahlungen „für einen längeren Zeitraum“ möglich sind; auf Grund der „hohen Akzeptanz des deutschen Lastschriftverfahrens werden in Zukunft aber wohl beide Zahlungsarten parallel bestehen bleiben“, vermutete das BMF noch im Mai 2008.

2. Abschaffung des deutschen Lastschriftverfahrens

Die Einschätzung des BMF vom Mai 2008 wird durch die aktuellen Äußerungen der EZB in ihrem sechsten SEPA-Fortschrittsbericht offenbar überholt. Die Festlegung eines realistischen, aber gleichwohl ehrgeizigen Enddatums für den Umstieg auf SEPA-Überweisungen und Lastschriften sei ein notwendiger Schritt, um die Vorteile von SEPA frühzeitig nutzen zu können, mahnt die EZB. Gemeinsam mit der Bundesbank argumentiert die EZB, dass es ohne ein Enddatum keinen Anreiz gebe, die neue SEPA-Lastschrift zu nutzen; das Ziel, einen einheitlichen Euro-Zahlungsraum zu schaffen, würde untergraben.

In Deutschland lehnen Verbraucherschutzverbände, Wohlfahrtsverbände, aber auch die Mehrzahl der Verbände aus Handel und Industrie die zwangsweise Umstellung der bisher gültigen Einzugsermächtigung auf das SEPA-Verfahren wegen des damit verbundenen hohen Verwaltungs- und Kostenaufwandes ab.

3. SEPA-Umstellung des kommunalen Zahlungsverkehrs

Die EZB sieht die öffentlichen Verwaltungen als Vorreiter bei der SEPA-Umstellung. Diese sollten frühzeitig mit der Nutzung von SEPA-Überweisungen und Lastschriften beginnen, fordert die EZB.

Losgelöst von der Frage nach der Gültigkeit der heute üblichen Lastschriften sollten sich die Kommunen bei Fragen zur SEPA-Einführung im Zahlungsverkehr an die kontoführenden Sparkassen und Kreditinstitute wenden. Es muss sichergestellt werden, dass die SEPA-Umstellung vorwiegend technischer Natur ist und unkompliziert und kostenneutral über die kontoführenden Finanzinstitute abgewickelt werden kann.

4. Weitere Informationen zu SEPA

Der sechste SEPA-Fortschrittsbericht richtet sich nicht nur an das Kreditgewerbe und zukünftige Zahlungsinstitute, sondern an alle maßgeblich Beteiligten, wie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, den Handel und die Verbraucher. Der Bericht liegt derzeit nur in englischer Sprache vor, soll aber demnächst auch in deutsch verfügbar sein.

Weitere Informationen zu SEPA sind bei der Deutschen Bundesbank, www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php, erhältlich. Auf der Homepage des DSGV, www.dsgv.de, www.dsgv.de/de/aktuelles/sepa.html, sowie unter www.sparkasse.de/firmenkunden/konto-karte/sepa/faq-sepa.html stehen weitere Informationen bereit.

Az.: IV/1 950-00

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