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StGB NRW-Mitteilung 368/2023 vom 09.06.2023

Europäische Union tritt Istanbul-Konvention bei

Am 01.06.2023 ist die Europäische Union durch die Annahme von zwei Ratsbeschlüssen dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention) formell beigetreten. Die Beschlüsse des Rates bedeuten, dass die EU der Konvention in Bezug auf die Institutionen und die öffentliche Verwaltung der Union sowie in Bezug auf Fragen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und Nichtzurückweisung beitritt.

Die Istanbul-Konvention wurde 2011 vom Europarat verabschiedet und zur Unterzeichnung aufgelegt. Es stellt das umfassendste internationale Rechtsinstrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen dar. Es verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu zahlreichen Maßnahmen, die eine umfassende Prävention, den Schutz der Opfer und die Verurteilung der Täter zum Ziel haben. Die Mitgliedstaaten haben die Istanbul-Konvention unterzeichnet. In sechs Mitgliedstaaten wurde sie noch nicht ratifiziert (Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen und die Slowakei). Die EU hatte die Istanbul-Konvention bereits 2017 unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

Nach einem seitens des Parlaments eingeholten Gutachten beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 06.10.2021 (Gutachten 1/19) handelt es sich bei der Istanbul-Konvention um ein gemischtes Übereinkommen, welches sowohl in die Zuständigkeit der EU als auch zum Teil in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Ein Beitritt der EU ist parallel zum Beitritt der Mitgliedstaaten möglich. Zugleich erklärte der EuGH, dass keine Einstimmigkeit im Rat erforderlich ist, um der Konvention im Namen der EU beitreten zu können.

Weitere Informationen zu dem Gutachten des Europäischen Gerichtshofes vom 06.10.2021 finden Sie unter dem folgenden Link: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-10/cp210176de.pdf

Az.: 12.0.6-001/001

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