Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 415/2023 vom 22.06.2023

Europäische Stadtinitiative stellt 120 Millionen für die Förderung von Städten zur Verfügung

Die Europäische Stadtinitiative (EUI) hat eine Aufforderung zur Einrichtung innovativer Projektvorschläge veröffentlicht. Gesucht werden Entwicklungen und Erprobungen von neuen Lösungen aktueller Herausforderungen in den Städten.

Die Projekte müssen sich auf drei Prioritäten konzentrieren:

  • Umweltfreundlichere Städte – Erprobung und Bereitstellung konkreter innovativer Lösungen für grüne und blaue Infrastruktur, biologische Vielfalt, Umweltverschmutzung und Klimawandel.
  • Nachhaltiger Tourismus – Anschub des langfristigen grünen und digitalen Wandels, Förderung von Resilienz und Nachhaltigkeit in der Tourismusbranche. Dies könnte durch die Diversifizierung der Tourismusprodukte, die Erzielung einer positiven Wirkung auf lokale Gemeinschaften und die Umwelt, Förderung sozialer Inklusion und Innovation sowie Verbesserung der Anbindung an kleinere Gemeinden und Städte erreicht werden.
  • Talententwicklung in schrumpfenden Städten – gebietsbezogene und integrierte Pilot-projekte zur Erprobung neuer Lösungen für die Bindung und Anziehung von Talenten. Dies könnte durch die Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften und die Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Aspekte des demografischen Wandels erreicht werden.

Jedes Projekt kann bis zu fünf Millionen Euro Förderung erhalten. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 120 Millionen Euro zur Verfügung. 80 Prozent der Kosten ausgewählter Projekte werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert.

Bewerben können sich Städte und einschlägige Verbände in der EU. Die Europäische Stadtinitiative veranstaltet hierzu auch Seminare und Sitzungen, in denen weitere Details zur Bewerbung vorgestellt werden.

Die Bewerbungsfrist endet am 5. Oktober 2023. Weitere Informationen zum Bewer-bungsverfahren finden Sie auch auf den Seiten der Europäischen Kommission.

Az.: 20.2.2-002/004 gr

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