Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 566/2009 vom 08.10.2009

Europäische Charta für Straßenverkehrssicherheit

Die EU-Charta für Straßenverkehrssicherheit wurde von der Europäischen Kommission im Zuge ihrer Verkehrssicherheitspolitik ins Leben gerufen. Das Ziel der  EU ist es, die Anzahl der Verkehrstoten deutlich zu reduzieren. Ursprünglich sollte die Anzahl der Verkehrstoten bis 2010 um 50 % reduziert werden. Dieses Ziel wird voraussichtlich verfehlt werden, weil rund 50.000 Menschen innerhalb der EU jährlich auf den Straßen ihr Leben verlieren.

Die EU-Charta für Verkehrssicherheit wendet sich an Unternehmen, Verbände und politische Institutionen wie Städte und Gemeinden, um durch eine Selbstverpflichtung im Bereich der Verkehrssicherheit die Anzahl der Verkehrsunfälle zu verringern. Die Selbstverpflichtung der Charta bezieht sich darauf, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen und über die Durchführung zu berichten. Die Art der Maßnahmen kann von den Unterzeichnern frei gewählt werden, muss jedoch im Einklang mit zehn Grundsätzen der Verkehrssicherheitsarbeit stehen. Die zehn Grundsätze der EU-Charta lauten:


1. Ergreifung der Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich, um zu dem oben genannten Ziel einer Verringerung der Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr beizutragen.

2. Aufnahme von Aktionen zur Straßenverkehrssicherheit und Messung des erreichten Sicherheitsstandards in seine Hauptziele und maßgebenden eigenen Entscheidungskriterien, insbesondere im Rahmen seiner Forschungsaktivitäten, seiner Organisation und seiner Investitionen sowie im allgemeineren Rahmen der Organisation seiner professionellen Aktivitäten im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Plans für die Straßenverkehrssicherheit.

3. Austausch von Informationen technischer oder statistischer Art, die ein besseres Verständnis der Unfallursachen, Unfallverletzungen und Wirksamkeit von Vermeidungs- und Folgenminderungsmaßnahmen ermöglichen, mit den für die Straßenverkehrssicherheit zuständigen Organisationen.

4. Leistung eines Beitrags zur Verhinderung von Verkehrsunfällen durch hochwertige Maßnahmen in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

- Erstausbildung und Weiterbildung sowie Information der Fahrer,

- Ausrüstung und Ergonomie von Kraftfahrzeugen,

- Gestaltung der Infrastrukturen auf eine Weise, die Unfallrisiken und die Unfallschwere minimiert und zu einer sicheren Fahrweise anhält.

5. Entwicklung und Umsetzung von Technologien zur Minderung von Unfallfolgen.

6. Leistung eines Beitrags zur Entwicklung von Mitteln, die eine einheitliche, andauernde und angemessene Kontrolle der Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften durch Personen, die in seinem Namen oder unter seiner Leitung tätig sind, sowie die Sanktionierung eventueller Verstöße auf einheitliche, schnelle und verhältnismäßige Weise ermöglichen.

7. Schaffung eines Rahmens, der die Umsetzung andauernder erzieherischer Maßnahmen und die Rehabilitierung gefährdeter Fahrer fördert.

8. Bemühungen, soweit möglich zu einer besseren Kenntnis der Ursachen, Umstände und Auswirkungen von Unfällen beizutragen, um daraus Lehren für ihre Vermeidung ziehen zu können.

9. Leistung eines Beitrags dazu, dass möglichen Unfallopfern ein wirksamer und hochwertiger medizinischer, psychologischer und juristischer Beistand zur Verfügung steht.

10. Akzeptanz einer im Nachhinein erfolgenden und nach den entsprechenden Regeln für die Vertraulichkeit durchgeführten fachlichen Beurteilung der Maßnahmen, die zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit ergriffen wurden, und gegebenenfalls Anpassen der Maßnahmen im Lichte dieser Erfahrungen.

Unterzeichner der Charta erhalten nicht nur eine Urkunde über ihre Selbstverpflichtung, sondern haben auch Zugang zum Forum der Unterzeichner der Charta (bislang 1.400). Darüber hinaus werden die Aktivitäten auch auf der Webseite der Europäischen Kommission veröffentlicht. Herausragende Leistungen werden einmal jährlich in Brüssel prämiert. Darüber hinaus werden die sechs innovativsten und erfolgreichsten Initiativen ausgezeichnet.

Nähere Informationen sowie der genaue Wortlaut der Charta ist auf der Internetseite www.erscharter.eu abzurufen. Kosten für die Anmeldung und die Unterzeichnung der Charta entstehen nicht.

 

Az.: III 640-00

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