Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 764/2005 vom 06.10.2005

Europäische Charta der Verkehrssicherheit

In Europa sterben jährlich ca. 47.000 Menschen im Straßenverkehr. Die Verkehrssicherheit zu verbessern ist deshalb ein wichtiges Ziel der EU-Kommission. In ihrem Weissbuch „Die europäische Verkehrspolitik bis 2010“ vom September 2001 (KOM (2001) 370 EnG.) hatte das Ziel aufgestellt, bis zum Jahr 2010 die Anzahl der Verkehrstoten zu halbieren. Eine der Hauptinitiativen in diesem Zusammenhang ist die Europäische Charta für die Straßenverkehrssicherheit. Die Charta bietet einen Katalog von Grundsätzen und Aussagen, die als Grundlage für das eigene Handeln zu Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen sollen. Die Charta ist als Selbstverpflichtung aufgebaut. Unterzeichner der Charta verpflichten sich des Weiteren, innerhalb von drei Jahren selbst gesteckte Ziele erfüllen zu wollen. Sanktionen bei Nichterreichung erfolgen nicht, allerdings werden die Teilnehmer aufgefordert, ihre Maßnahmen als „good practice“ zur Bewertung der Kommission vorzulegen.

Die Verbesserung der Verkehrssicherheit liegt auch im kommunalen Interesse. Als Träger der Straßenbaulast können sie erhebliche Kosten für Gefahrenbeseitigung vermeiden und gleichzeitig die Attraktivität der Gemeinde erhöhen.

Nähere Informationen sowie die Charta im Dateiformat sind unter der nachfolgenden Internetadresse europa.eu.int/comm/transport/roadsafety/charter/index_de.htm erhältlich. Das Weissbuch „Die europäische Verkehrssicherheit bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ ist unter der Internetadresse europa.eu.int/comm/energy_transport/library/lb_com_2001_0370_de.pdf erhältlich.

Az.: III 151 - 40

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