Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 34/2001 vom 05.01.2001

Europäische Beschäftigungsstrategie auf kommunaler Ebene

Mit der Einigung über den Vertrag von Amsterdam im Juni 1997 und der Einführung eines neuen Beschäftigungskapitels schaffte die Europäische Gemeinschaft ein Rechtsinstrument zur Einführung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie. Während die ausschließliche Zuständigkeit in diesem Bereich weiterhin den Mitgliedstaaten zusteht, wird die Förderung der Beschäftigung als gemeinsames Anliegen betrachtet, die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie in den Vordergrund gestellt und die Notwendigkeit einer Abstimmung der diesbezüglichen Maßnahmen betont.

Zur Unterstützung des Ziels, das Beschäftigungsniveau zu erhöhen, erstellt der Europäische Rat jährlich beschäftigungspolitische Leitlinien, die von den Mitgliedstaaten in ihren nationalen Beschäftigungspolitiken zu berücksichtigen sind. Die Leitlinien basieren im wesentlichen auf vier Säulen:

  • die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit,
  • die Entwicklung des Unternehmergeistes,
  • die Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Beschäftigten sowie
  • die Verstärkung der Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen.

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, auf Basis der Leitlinien mehrjährige Nationale Aktionspläne (NAP) auszuarbeiten. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang der Europäische Sozialfonds (ESF). Dieser unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Leitlinien zur Verwirklichung der gemeinsam festgelegten Ziele und stellt damit das wichtigste europäische Instrument zur Unterstützung und Durchführung der NAP dar. In der Durchführungsverordnung des ESF wird explizit "die Förderung lokaler Beschäftigungsinitiativen, einschließlich lokaler Beschäftigungsinitiativen sowie territorialer Beschäftigungsbündnisse" (Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999 betreffend den Europäischen Sozialfonds) genannt.

Nach Ansicht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und des Ausschusses der Regionen sind lokale Initiativen und lokale Entwicklung wesentliche Faktoren in dem Bemühen, die Innovation und das Unternehmertum zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Integration voranzutreiben. Der Ausschuß der Regionen betont hierbei, daß es zur Erreichung des Ziels, das Beschäftigungsniveau in der EU zu erhöhen, einer Anpassung der beschäftigungspolitischen Leitlinien an die lokalen Verhältnisse bedürfe. Damit verbunden sei eine engere Einbeziehung der örtlichen Akteure in die Aufstellung und Durchführung der NAP zur Steigerung der Wirksamkeit der Europäischen Beschäftigungsstrategie erforderlich. Nur durch lokales Handeln - d. h. durch Bildungsmaßnahmen, das Zusammenwirken örtlicher Entwicklungs- und Beschäftigungsstrategien, Maßnahmen zur Förderung der unternehmerischen Initiative, Entwicklung der Dienstleistungen sowie aktive Schritte zur Verwirklichung der Chancengleichheit - ließen sich echte Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose, die in dem betreffenden Gebiet leben, schaffen.

In diesem Zusammenhang macht der Ausschuß der Regionen weiterhin darauf aufmerksam, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaften einräume, die Europäische Beschäftigungsstrategie beruhe in ihrem derzeitigen Entwicklungsstadium hauptsächlich auf Aktionen auf nationaler Ebene. In den NAP werde die lokale Dimension der regionalen Entwicklung vernachlässigt. Die Koordination der lokalen Maßnahmen sei unzureichend, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von den nationalen Regierungen oder der EU veranlaßt worden seien. Die lokalen Dienststellen der nationalen oder regionalen Verwaltung - wie zum Beispiel die lokalen Arbeitsämter, die lokalen Dienststellen der Sozialministerien - würden nicht in allen Fällen nachdrücklich genug angehalten, mit den lokalen Behörden zusammenzuarbeiten.

Zwar werden in den beschäftigungspolitischen Leitlinien für das Jahr 2000 Maßnahmen gefordert, die darauf abzielen, das Potential der Arbeitsplatzschaffung auf lokaler Ebene voll auszuschöpfen und die Sonderrolle und Verantwortlichkeiten der Partner auf regionaler und lokaler Ebene aufzuwerten. Auch im Hinblick auf die Überarbeitung der NAP für das Jahr 2000 werden Anregungen und die Erfahrung der Verantwortlichen für die lokale Bekämpfung der Arbeitslosigkeit stärker berücksichtigt.

Dennoch stellt sich für die Kommunen die Frage, wie die in den einzelnen NAP enthaltenen Zielsetzungen auf lokaler Ebene umgesetzt werden. Dies hängt eng mit dem Dezentralisierungsprozeß zusammen, der den Regionen und Kommunen immer weitergehende Befugnisse in Bereichen wie der aktiven Beschäftigungspolitik, den Arbeitsvermittlungsstellen und der Berufsbildung verleiht. Denn tatsächlich enthält nur eine der insgesamt 21 Leitlinien einen expliziten Hinweis auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auf lokaler Ebene. So wird darin die Notwendigkeit betont, "die besondere Rolle und Verantwortung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der anderen Partner auf regionaler und lokaler Ebene sowie der Sozialpartner in stärkerem Maße zu berücksichtigen und zu fördern". Weiterhin wird darauf hingewiesen, daß die Möglichkeiten der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zur Feststellung lokaler Beschäftigungschancen und zur Verbesserung der Funktion der lokalen Arbeitsmärkte gänzlich ausgeschöpft werden sollten.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften betont, daß durch umfassende Dezentralisierungsmaßnahmen und mehr Autonomie der lokalen Arbeitsämter bei der Wahl der Maßnahmen die öffentlichen Arbeitsverwaltungen ihre Fähigkeit erhöhen können, den spezifischen Bedürfnissen der lokalen Wirtschaft zu entsprechen. Maßnahmen zur verstärkten Einbindung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen in die Feststellung des lokalen Beschäftigungsbedarfs - wie zum Beispiel die Beteiligung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen an den Formen lokaler Partnerschaften - zeigen, daß ohne eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Akteuren und insbesondere mit dem Privatsektor keine Fortschritte möglich seien.

Zu dem vom Ausschuß der Regionen und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften betonten lokalen Ansatz in der Beschäftigungspolitik wird im übrigen auf die Positionspapiere "Kommunale Beschäftigungsförderung zwischen Unternehmensentwicklung und individueller Hilfeplanung" sowie "Kooperation in der Beschäftigungspolitik" des Städte- und Gemeindebundes NRW verwiesen.

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien für das Jahr 2000 sind abgedruckt in "Beschäftigung und Soziales" des Amts für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften in 2985 Luxemburg und unter eur-op.eu.int zu bestellen.

Az.: III 841

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