Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 70/1999 vom 05.02.1999

Euro-Label in den Geschäften

Demnächst wird in den europäischen Geschäften ein neues Logo auftauchen, um das Vertrauen der Verbraucher beim Übergang zur Einheitswährung zu stärken. Dieses Logo wird in allen Staaten der Eurozone gleich sein und das Vertrauen, das der Verbraucher in Sachen Euro in seinen Händler setzt, stärken. Es garantiert ihm nämlich, daß er es mit einem Unternehmer zu tun hat, der sich freiwillig verpflichtet hat, im Umgang mit seinen Kunden beim Gebrauch des Euro sechs ganz präzise Regeln einzuhalten:

- Absolute Beachtung der Umrechnungs- und Rundungsregeln für die doppelte Auszeichnung von Preisen und Werten, Rechnungen und Gesamtbeträgen und den Umrechnungshilfen;

- Keinerlei Zusatzkosten für Verbraucher, die in Euro zahlen;

- Bereitstellung von Informationen über die Einzelheiten der Einführung des Euro;

- Doppelte Preisauszeichnung in Euro und der nationalen Währung ab spätestens Anfang 1999 und bis 2002;

- Ausbildung des Personals, das Kundenkontakt hat;

- Möglichkeit, in Euro zu zahlen.

Dieses neue Logo ist das Ergebnis einer Vereinbarung, die am 30. Juni1998 unter dem Schirm der Europäischen Kommission zwischen Vertretern von Verbrauchern, Sehbehinderten und Blinden und den europäischen Berufsverbänden des Vertriebs- und Tourismussektors unterzeichnet wurde. Jeder Unternehmer kann sich auf Wunsch individuell verpflichten, diese Verhaltensregeln zu beachten, und seinen Kunden daraufhin mit diesem Logo signalisieren, daß bei ihm Sicherheit garantiert wird. Um die Sicherheit zu verstärken, wurde ein Kontrollsystem mit eventuellen Strafen vorgesehen.

Az.: IV/1-960-00

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