Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 373/2021 vom 29.06.2021

EuGH verurteilt Deutschland wegen hoher Stickstoffdioxid-Werte

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juni 2021 hat Deutschland die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) von 2010 bis 2016 systematisch und anhaltend in 26 Regionen überschritten (Az.: C-635/18). Neben Köln und weiteren Metropolen wie Berlin und Hamburg stehen Düsseldorf, Essen, Duisburg, Oberhausen, Mülheim, Hagen, Dortmund, Wuppertal und Aachen sowie das Rheinische Braunkohlerevier im Fokus. Klar ist: die strenge Umsetzung wirksamer Maßnahmen in den Städten ist mehr denn je notwendig. Bund und Länder sollten die Unterstützung der Kommunen bei der Verkehrswende weiter intensivieren.

Urteil des EuGH

Mit seinem Urteil hat der Gerichtshof festgestellt, dass Deutschland in-sofern gegen die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa verstoßen hat, dass der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) in 26 der 89 beurteilten Gebiete und Ballungsräume vom 1. Januar 2010 bis einschließlich 2016 systematisch und anhaltend überschritten wurde. Zudem hat Deutschland dadurch gegen die Richtlinie verstoßen, dass der Stundengrenzwert für NO2 in zwei Gebieten systematisch und anhaltend überschritten wurde.

Laut EuGH habe Deutschland keine geeigneten Maßnahmen ergriffen, um ab dem 11. Juni 2010 in allen Gebieten die Einhaltung der Grenzwerte für NO2 zu gewährleisten. Daher hat der Gerichtshof der Klage der Europäischen Kommission für die genannten Zeiträume in vollem Umfang stattgegeben.

Der Gerichtshof weist in seinem Urteil das Vorbringen Deutschlands zurück, dass die Überschreitungen der Grenzwerte für NO2 maßgeblich auf eigene Versäumnisse der Kommission zurückzuführen seien, da sie sich hinsichtlich eines Vorschlags für wirksame Rechtsvor-schriften zur Begrenzung der Emissionen dieses Schadstoffs durch Dieselfahrzeuge nachlässig gezeigt habe.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Das Urteil des EuGH stellt zunächst fest, dass Deutschland in den Jahren 2010 bis 2016 gegen die EU-Richtlinie verstoßen hat. Es bezieht sich also nur auf Daten in diesen Jahren und hat keine aktuelle Relevanz. Dass eine etwaige Strafzahlung droht, ist unwahrscheinlich. Denn Deutschland, die Automobilwirtschaft und insbesondere die betroffenen Städte haben in den vergangenen Jahren umfangreiche Maßnahmen getroffen, um die Luftqualität vor Ort zu verbessern und die Grenzwerte einzuhalten.

Auch wenn das Urteil aufgrund des Betrachtungszeitraums erwartbar war, wird deutlich: an der Umsetzung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung vor Ort führt kein Weg vorbei. Dies zeigen auch die jüngsten Urteile zu den Luftreinhalteplänen in Deutschland. Wichtig zu betonen ist aber, dass nicht ausschließlich Diesel-Fahrverbote die Luftqualität verbessert haben, sondern vielmehr moderne emissionsarme Motoren und weitere Maßnahmen der Städte. Die Konsequenz aus der EuGH-Entscheidung ist daher kein Freifahrtschein für landesweite Diesel-Fahrverbote. Es sollten daher jetzt weitere Verbesserungspotenziale durch alternative Antriebe vorangetrieben werden und auch nachhaltige alternative Kraftstoffe auf die Flottengrenzwerte angerechnet werden können.

Alleine durch das Bundesprogramm saubere Luft wurden bislang 374 Projekte vollständig abgeschlossen, viele davon in den letzten Jahren. Hierzu zählen die Umrüstung von Dieselbussen, elektrisch betriebene Fuhrparks der Kommunen als auch Digitalisierungsmaßnahmen wie Parkleitsysteme oder E-Ticketing im ÖPNV. Auch der Radverkehr er-fuhr vielerorts eine Stärkung durch den Umbau der Verkehrsinfrastruktur. Damit wurde und wird dem Urteil in den Kommunen bereits nachgekommen. Immer mehr Städte halten demnach auch die Grenzwerte von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter ein. Aktuell sind lediglich noch sechs Städte von Grenzwertüberschreitungen betroffen.

Insgesamt ist festzustellen, dass der Pfad zu sauberer Mobilität in den Kommunen längst eingeschlagen wurde und die Grenzwertüberschreitungen und Debatten um Fahrverbote an Brisanz verlieren. Um das Tempo der Verkehrswende weiter zu erhöhen sind durch das Urteil auch der Bund und die Länder stärker denn je gefordert, die Kommunen zu unterstützen.

 

Az.: 27.2.1-001/003 gr

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