Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 385/2023 vom 01.06.2023

EuG lehnt Klagen in Sachen E.ON/RWE ab

Im Rechtsstreit um das milliardenschwere Tauschgeschäft zwischen E.ON und RWE hatten mehrere Energieversorgungsunternehmen, darunter zehn Kommunalversorger, gegen die Genehmigung der Transaktion durch die Wettbewerbsbehörden der EU-Kommission geklagt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat die Genehmigung geprüft und die Klagen nun abgelehnt und damit die Entscheidung der Kommission bestätigt.

Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Entscheidungen nicht den Teil der Transaktion betreffen, der die Übernahme der Innogy durch E.ON zum Inhalt hat und der Gegenstand einer separaten Genehmigung der EU-Kommission war. Hierzu ist eine weitere Klage anhängig.

Zum Hintergrund: 2019 hatten E.ON und RWE ein Tauschgeschäft verschiedener Unternehmensanteile vollzogen. Die Transaktion hatte angesichts der neu formierten Marktdominanz für Kritik in der Kommunalwirtschaft gesorgt. Deshalb hatten die Kläger gegen die Freigabeentscheidung der EU-Kommission zur Übernahme von Erzeugungsanlagen und des Handelsgeschäfts der E.ON durch RWE zwei Nichtigkeitsklagen beim Gericht der Europäischen Union eingereicht. Sie werfen den beiden Großkonzernen vor, mit der Transaktion den Wettbewerb einzuschränken.

Näheres entnehmen Sie den Pressemeldungen des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den Urteilen, die unter den nachfolgenden Links abrufbar sind:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-05/cp230082de.pdf

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-05/cp230081de.pdf

Az.: 28.6.1-002/016

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