Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 455/2010 vom 27.09.2010

EU zur Verbesserung der Schienenverkehrsdienste

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Verbesserung der Schienenverkehrsdienste für Fahrgäste und Güterverkehrskunden angenommen. Der Vorschlag dient der Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und der Vereinfachung der Rechtsvorschriften.

Drei Hauptproblembereiche werden in der Richtlinie behandelt:

1. Wettbewerbsfragen

Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist die Steigerung des Wettbewerbs am Schienenverkehrsmarkt durch transparentere Bedingungen für den Marktzugang und leichteren Marktzugang.

- Verbesserter Zugang (und in bestimmten Fällen garantierter Zugang) zu schienenverkehrsbezogenen Leistungen wie Instandhaltungseinrichtungen, Terminals, Fahrgastinformations— und Fahrscheinverkaufseinrichtungen usw. für Güter- und Personenzüge.
- Festlegung genauer Vorschriften zu Interessenkonflikten und diskriminierenden Praktiken im Schienenverkehrssektor.
- Detailliertere „Schienennetz-Nutzungsbedingungen”, die jährlich veröffentlicht werden, so dass potenzielle Marktneulinge einen klaren Überblick über die Merkmale der verfügbaren Infrastruktur und deren Nutzungsbedingungen erhalten.

2. Stärkung der Regulierungsaufsicht

Der Vorschlag stärkt die Befugnisse der nationalen Regulierungsstellen, u. a. durch folgende Maßnahmen:

- Ausweitung der Zuständigkeit der nationalen Regulierungsstellen auf schienenverkehrsbezogene Leistungen. Bislang waren für Probleme beim Zugang zu diesen Leistungen nicht immer die nationalen Regulierungsstellen zuständig.
- Stärkere Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsstellen von anderen Behörden.
- Stärkung der Befugnisse der nationalen Regulierungsstellen (Sanktionen, Audit, Beschwerdeverfahren und Untersuchungsbefugnis von Amts wegen) und Verpflichtung dieser Stellen zur Zusammenarbeit bei grenzübergreifenden Themen.

3. Stärkung des Rahmens für öffentliche und private Investitionen

Die neuen Vorschriften zur Infrastrukturfinanzierung und Entgelterhebung zielen auf eine harmonisierte „Finanzarchitektur“ zur Förderung von Investitionen ab. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen:

- Langfristige nationale Strategien und Mehrjahresverträge zwischen Staat und Infrastrukturbetreibern (Koppelung der Finanzierung an die Leistung, Geschäftspläne). Ziel ist, die Infrastrukturentwicklung für die Marktbeteiligten berechenbarer zu gestalten und ihnen mehr Anreize für die Verbesserung ihrer Leistung zu bieten.
- Präzisere und intelligentere Infrastrukturkostenanlastung. Die bessere Umsetzung der in den bestehenden Rechtsvorschriften niedergelegten Grundsätze für die Entgelterhebung dürfte in vielen Mitgliedstaaten zu niedrigeren Wegeentgelten für Schienenverkehrsbetreiber führen. Die neuen Vorschriften für die Entgelterhebung (Einführung einer lärmabhängigen Differenzierung im Schienenverkehr als Äquivalent zur Anlastung externer Kosten im Straßenverkehr, Entgeltnachlässe für Interoperabilität) dürften außerdem Anreize für private Investitionen in umweltfreundlichere und interoperable Technologien bieten.

Die EU-Strategie für die Entwicklung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums stellt Initiativen vor, die in den kommenden fünf Jahren eingeleitet werden sollen. Auf dieser Grundlage wird eine Konsultation stattfinden. Ferner wird von der Kommission eine umfassende Studie zur Öffnung des Marktes für den Inlandspersonenverkehr veröffentlicht werden. Weitere Informationen: ec.europa.eu/transport/rail/market/market_en.htm.


Az.: III 640-00

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