Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 103/2001 vom 05.02.2001

EU-Wasserrahmenrichtlinie und U.A.N.-Broschüre

Die EU-Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EU-Wasserrahmenrichtlinie) ist am 22.12.2000 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Wesentliche Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind

  • der Schutz und die Verbesserung des Zustandes aquatischer Öko-Systeme und des Grundwassers einschließlich von Landökosystemen, die direkt vom Wasser abhängen,
  • die Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen und
  • die Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren.

Wesentliche Aufgaben nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind

  • die Zuordnung von Teileinzugsgebieten zu (inter-)nationalen Flußeinzugsgebieten,
  • die Zuordnung von Grundwassereinheiten,
  • eine Bestandsaufnahme sowie ein Ist/Soll-Abgleich
  • sowie die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen mit Maßnahmeprogrammen.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie muß von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dies erfordert eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes aber auch eine Änderung des Landeswassergesetzes NRW. Für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind Zeitvorgaben gesetzt. Für die Umsetzung in nationales Recht sind 3 Jahre Zeit. Für die Benennung der zuständigen Behörden sind 3 ½ Jahre Umsetzungsfrist gesetzt. Die sog. Flußgebietspläne und Maßnahmenprogramme müssen 9 Jahre nach Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie fertiggestellt sein. Für den Vollzug und Wirksamkeit der Maßnahmeprogramme sind 15 Jahre nach Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie angesetzt worden.

Festzuhalten ist, daß die EU-Wasserrahmenrichtlinie keine Vorgaben für die Organisation in den Mitgliedsstaaten vorgibt. Nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist Wasser vielmehr keine übliche Handelsware und die Wasserversorgung eine Aufgabe der (kommunalen) Daseinsvorsorge, so daß der sog. Wettbewerbsgedanke eine Einschränkung erfährt.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie betrifft aber auch die Gewässerunterhaltung und wird es daher erforderlich machen, sich mit den Strukturen in der Gewässerunterhaltung auseinanderzusetzen und diese Strukturen unter den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu optimieren

Die Kommunale Umwelt-Aktion U.A.N. hat eine Broschüre zur EU-Wasserrahmenrichtlinie herausgegeben. In dieser Broschüre (Heft 40 der Schriftenreihe der Kommunalen Umwelt-Aktion U.A.N.) wird kurz und übersichtlich der Inhalt der Richtlinie dargestellt. Außerdem sind die wesentlichen Artikel der Wasserrahmenrichtlinie in der Broschüre abgedruckt. Die Broschüre kann zum Preis von 29,80 zzgl. Porto und Versand bestellt werden bei der Kommunalen Umwelt-Aktion U.A.N., Arnswaldstraße 28, 30159 Hannover, Fax: 0511-302-85 56 oder im Internet unter www.uan.de.

Az.: II/2

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