Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 482/2008 vom 15.07.2008

EU-Vertragsverletzungsverfahren zu Einheimischenmodellen

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, mit dem ein Einheimischenmodell in der Gemeinde Selfkant beanstandet wird (vgl. Mitteilung 758/2007 vom 20.11.2007. In einem Erörterungstermin zwischen der Bundesregierung und Vertretern der Kommission der Europäischen Gemeinschaften wurden die Kriterien für eine gemeinschaftsrechtskonforme Ausgestaltung von „Einheimischenmodellen“ präzisiert. Diese Kriterien hat die Bundesregierung in einer Mitteilung an die Kommission vom 16.04.2008 zusammengefasst. Diese Mitteilung ist uns nunmehr vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW übermittelt worden mit der Bitte, diese zu veröffentlichen. Die Mitteilung der Bundesregierung lautet wie folgt:

„Zu den Voraussetzungen für die Förderung Ortsansässiger durch herabgesetzte Kaufpreise für Baugrundstücke vor dem Hintergrund des Erörterungstermins bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 22. Februar 2008:

Die Bundesregierung teilt die im Erörterungstermin am 22, Februar 2008 von der Kommission vertretene Auffassung, dass die Förderung Ortsansässiger mit herabgesetzten Kaufpreisen - in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften, insbesondere des Haushaltsrechts - konkret auf die Ziele der Förderung auszurichten ist.

Ziel der Förderung Ortsansässiger ist insbesondere die Erhaltung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur. Hierfür hat sich eine vergünstigte Abgabe von Bauland an Ortsansässige als notwendig erwiesen, da Ortsansässige auf dem - auch im Interesse einer organischen Ortsentwicklung begrenzten - allgemeinen Baulandmarkt nicht in dem für eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur erforderlichen Umfang zum Zuge kommen. Mit den Preisnachlässen für Ortsansässige soll einer Abwanderung gerade der jüngeren, finanziell nicht konkurrenzfähigen Ortsansässigen entgegengewirkt werden. Damit wird der sozialpsychologischen Bedeutung ortsansässiger Bevölkerungsteile für Bestand und Entwicklung des Gemeinwesens - vor allem in Kommunen kleineren Zuschnitts - Rechnung getragen.

Die Bundesregierung stimmt mit der Auffassung der Kommission überein, dass eine diesem Ziel entsprechende Förderung so zu gestalten ist, dass:

1. Preisnachlässe im allgemeinen an Personen gewährt werden, die ihren Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde haben (eine Ausnahme könnte indes nach Auffassung der Bundesregierung z.B. gerechtfertigt sein, um junge Leute, die zur Ausbildung vorübergehend auswärts gelebt haben, für die Rückkehr in den Heimatort zu gewinnen);

2. sichergestellt ist, dass die Grundstücke nur dem Wohnbedarf dienen und eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.

Mit der Kommission besteht Einvernehmen, dass unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit die Kriterien für die Förderung in der Gemeinde Selfkant zielkonform zu präzisieren sind. Insbesondere in Betracht zu ziehende Kriterien sind Einkommensgrenzen oder das Vorhandensein von eigenem bebaubaren Grundbesitz sowie sonstige Kriterien, die darauf ausgerichtet sind, der Abwanderung ortsansässiger Personen in der Haushaltsgründungsphase entgegenzuwirken. Für die Auswahl und Gewichtung derartiger Kriterien kommt es maßgeblich auf die örtlichen Gegebenheiten an.

Die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen, in der die Gemeinde Selfkant liegt, stimmt dem Inhalt dieser Mitteilung in vollem Umfang zu und hat zugesichert, unverzüglich auf ihre Beachtung in der Förderpraxis bei Grundstückverkäufen durch die Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hinzuwirken.“

Im Hinblick auf eine rechtssichere Ausgestaltung von „Einheimischenmodellen“ wird die Beachtung der in dieser Mitteilung genannten Kriterien empfohlen.

Wir gehen davon aus, dass das Vertragsverletzungsverfahren nach einer entsprechenden Anpassung der Förderpraxis in der betroffenen Gemeinde eingestellt wird.

Az.: II 620-07

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