Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 358/1996 vom 20.07.1996

EU-Tourismusprogramm Philoxenia

Die Kommission hat einen Vorschlag für einen Beschluß des Rates über das erste Mehrjahresprogramm zur Förderung des europäischen Tourismus mit der Bezeichnung "Philoxenia" vorgelegt. Der Vorschlag berücksichtigt - so die Kommission - die Ergebnisse der Konsultation zum Grünbuch über die Rolle der Union im Bereich des Fremdenverkehrs, die auf dem europäischen Tourismusforum am 8.12.1995 vorgelegt und erörtert wurden, sowie die Bewertung des Aktionsplans durch einen unabhängigen externen Gutachter. Der Vorschlag soll eine Antwort auf die vielen Forderungen geben, die vom Europäischen Parlament, vom Wirtschafts- und Sozialausschuß und, in jüngster Zeit, vom Ausschuß der Regionen erhoben wurden. Diese Gremien hatten hervorgehoben, daß die wachsende Aufmerksamkeit, die dem Fremdenverkehr zuteil wird, in Zusammenhang mit der zunehmenden Besorgnis der Tourismuswirtschaft angesichts der Wachstums- und Beschäftigungsherausforderungen gesehen werden muß. Langfristiges Ziel des Programms, welches sich auf die Generalermächtigung des Art. 235 des EG-Vertrages stützt, ist es, Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Tourismus zu steigern und so zu Wachstum und Beschäftigung beizutragen.

Die Europäische Kommission führte unter Beteiligung der Geschäftsstelle am 27.6.1996 eine Konsultationssitzung mit den Vertretern von europäischen Fachorganisationen im Bereich des Tourismus durch. Hierbei wurde deutlich, daß die Teilnehmer das Programm grundsätzlich begrüßten, da es geeignet sei, belebende Impulse für Wirtschaft und Regionen zu vermitteln, ohne daß der Grundsatz der Subsidiarität angetastet werde. Wegen der Vielschichtigkeit der Themenstellungen und der beabsichtigten Aktionen wurde aber vorgeschlagen, mehrere kleinere Arbeitsgruppen zu bilden, um der Kommission bei der weiteren Vorbereitung des Programms eine Hilfestellung zu geben. Die Kommission geht davon aus, daß das Philoxenia-Programm, welches über eine finanzielle Ausstattung von 25 Millionen ECU verfügen soll, Ende Oktober 1996 vom Rat verabschiedet wird.

Az.: III/2 770-00

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