Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 286/2013 vom 09.04.2013

EU-Schulobstprogramm

Auch im Schuljahr 2013/2014 können Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe in Nordrhein-Westfalen am EU-Schulobstprogramm teilnehmen. Bereits teilnehmende Schulen können sich ab der 15. Kalenderwoche zurückmelden, neue interessierte Schulen können sich ebenfalls ab der 15. Kalenderwoche bewerben. Rückmeldung und Bewerbung sind nur über die Internetseite: http://www.schulobst.nrw.de möglich. Auf dieser Seite finden sich auch weitere Informationen zum EU-Schulobstprogramm NRW.

Az.: IV/2 241-13

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