Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 365/2015 vom 18.05.2015

EU-Richtlinie zur Senkung des Verbrauchs von Plastiktüten

Das EU-Parlament hat am 28. April Aktivitäten zur Reduzierung von Plastiktüten beschlossen. Künftig müssen die EU-Mitgliedsstaaten danach Maßnahmen ergreifen, um den Konsum „leichter Plastiktragetaschen“ mit einer Wanddicke unter 50 μm (0,05 mm) nachhaltig zu verringern. Den heute vom EU-Parlament verabschiedeten Gesetzesentwurf hatte der Rat zuvor bereits einstimmig gebilligt. Somit ist das Gesetzgebungsverfahren anderthalb Jahre nach Veröffentlichung des ursprünglichen Kommissionsvorschlags abgeschlossen.

Die Änderung der Verpackungsrichtlinie überlässt den Mitgliedsstaaten die Wahl, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um den Konsum von „leichten Plastiktragetaschen“ nachhaltig zu verringern. Entweder sie sorgen dafür, dass diese ab 2019 nicht mehr kostenlos in den Geschäften zur Verfügung stehen oder sie ergreifen andere Maßnahmen, damit sich der Pro-Kopf-Konsum dieser Taschen bis Ende 2019 auf 90 und bis Ende 2025 auf 40 pro Jahr beschränkt. Mitgliedsstaaten dürfen künftig zudem das Inverkehrbringen besonders umweltschädlicher „leichter Plastiktragetaschen“ in ihrem Hoheitsgebiet verbieten.

Az.: II gr-la

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