Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 522/2003 vom 20.06.2003

.eu-Registrar steht fest

Die europäische Kommission hat die EURID, die European Registry for Internet Domains, als Registry für die .eu-Top-Level-Domain (TLD) bestimmt (vgl. zuletzt StGB NRW Mitteilung 289/2003). Die Kommission wird nach Vertragsschluss mit dem belgischen Konsortium einen Vertrag schliessen und dann zusammen mit der Zentralstelle für die Vergabe von Internetnamen und -adressen (ICANN) die notwendigen Schritte unternehmen, damit .eu weltweit erreichbar wird. In einer wohl dreimonatigen Sunrise-Period soll eine Vorregistrierung möglich sein, um das Marken- und Namensrecht von Antragstellern sicher stellen zu können. Voraussichtlich wird es bei gleichen Rechten - wie in Deutschland - zum Prinzip: "Wer zuerst kommt (registriert), mahlt zuerst.".
 
Gleichzeitig wird die Kommission in einem Kommunikationsausschuss Regeln für Fragen zum Umgang mit spekulativen oder missbräulichen Registrierungen, etc. aufstellen. Je nachdem, so der Online-Dienste Golem, wie rasch ein Fortschritt in diesen Fragen erzielt wird, dürrfte die TLD .eu gegen Ende des Jahres 2003 zur Verfügung stehen. Das schwedische NIC wird für den Norden Europas zuständig sein, Belgien für Zentraleuropa und Italien für den Süden. Die jeweiligen Nics der Länder bilden das EURID-Konsortium.
 
 

Az.: G/3 805-00

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