Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 307/2002 vom 05.06.2002

EU-Programm LEONARDO DA VINCI

Die EU-Kommission stellt die neue, zweite Phase des EU-Berufsbildungsprogramms LEONARDO DA VINCI vor, mit dem bis 2006 mit neuen Projekten ein Beitrag zur Zusammenarbeit in der allgemeinen und insbesondere der beruflichen Bildung geleistet werden soll. Ziel des Programmes ist es, die Kompetenzen junger Menschen in der beruflichen Erstausbildung, ihre Eingliederung in den Europäischen Arbeitsmarkt, ihre Fähigkeit zu lebenslangem Lernen und die damit einhergehende Anpassungsfähigkeit an den technologischen Wandel zu verbessern. Innovation und Unternehmergeist sollen gefördert und eine aktive Unionsbürgerschaft des Einzelnen entwickelt werden.

Das Programm richtet sich an private, öffentliche oder halböffentliche Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Verbände, aber auch Gebietskörperschaften. Gefördert werden etwa Austausch- und Vermittlungsprojekte, bei denen junge Arbeitnehmer, Auszubildende und Studenten, aber auch Ausbilder und Berufsberater für bis zu zwölf Monate in Bildungseinrichtungen anderer Teilnehmerländer vermittelt werden. Daneben werden thematische Aktionen gefördert, etwa Studien über zukünftige Anforderungen in verschiedenen Berufsfeldern (beispielsweise über die Anforderungen an Call-Center-Mitarbeiter), Projekte zur Entwicklung neuer Methoden der Wissensvermittlung, Projekte zur Verbesserung der Sprachkompetenz und zum Aufbau transnationaler Netze zur Erstellung, Systematisierung, Vergleichung und Weiterentwicklung von Europäischem Fachwissen.

Teilnehmerländer sind die EU-Mitgliedsstaaten, die Beitrittsländer und die Staaten der EFTA /EWR. Voraussetzung für die Förderung ist eine transnationale Kooperation von mindestens 2-3 Teilnehmerländer, wobei jeweils mindestens ein Projektteilnehmer ein EU-Mitgliedsstaat sein muss. Weitere Voraussetzung ist die Kofinanzierung des Projekts durch einen Eigenanteil des Projektträgers von mindestens 25 % der Kosten, da die EU nur bis zu 75 % der förderfähigen Kosten übernimmt. Die Finanzierungsbedingungen unterscheiden sich je nach Maßnahmeart.

Anträge können zu Beginn eines Jahres gestellt werden, für thematische Aktionen bei der Europäischen Kommission in Brüssel, für Mobilitäts- und andere Projekte bei den Nationalen Agenturen des LEONARDO DA VINCI-Programms. Projektbeginn ist regelmäßig der 1. November des gleichen Jahres.

Weitere Informationen sowie die Anschriften der Nationalagenturen sind zu finden im Internet unter: und europa.eu.int/comm/education/leonardo/leonardo2_en.html und www.na-bibb.de (Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung).

Az.: IV/2-211-40

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