Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 393/2002 vom 05.07.2002

EU plant besseren Datenschutz

Am 30.05.2002 beschloss das Europäische Parlament (Az. P5_TAPROV (2002) 0261), in verschiedenen Punkten die elektronische Kommunikation und den Schutz der Privatsphäre diesbezüglich zu verbessern. Zwei zentrale Punkte betreffen die Versendung von nicht-angeforderter Werbung und die Setzung von Cookies im Internet. So soll nicht konkret angeforderte Werbung im Internet nur noch dann zulässig sein, wenn der Absender die Kundendaten im Rahmen einer bestehenden Kundenbeziehung erlangt hatte. Der Einsatz von Cookies soll nur dann zulässig sein, wenn der Empfänger "klare und genaue Informationen über den Zweck" der Cookies oder ähnlicher Instrumente erhalten hat.

Dem Beschluss des EU-Parlamentes müssen noch Kommission und Rat zustimmen. Die neue Richtlinie soll nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission bis zum Ende des Jahres 2003 in nationales Recht umgewandelt werden.

Az.: IV/3 805-00

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