Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 447/2015 vom 28.07.2015

EU-Parlament zu TTIP und öffentliche Dienstleistungen

Die zehnte Verhandlungsrunde zum Transatlantischen Freihandelskommen der EU mit der USA (TTIP) wurde am 17. Juli in Brüssel abgeschlossen. Ein Schwerpunkt war der Marktzugang von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen. Die Verhandlungspartner diskutierten ihre überarbeiteten Verhandlungsangebote in dem Bereich und die EU legte ihren Textvorschlag für ein Dienstleistungskapitel vor.

Der Verhandlungsführer der EU, Ignacio Garcia Bercero, unterstrich, dass öffentliche Dienstleistungen durch TTIP nicht berührt werden und die angestrebte regulatorische Zusammenarbeit die hohen Schutzstandards im Bereich Verbraucherschutz, Umwelt, Gesundheit, Arbeitnehmerrechte nicht absenkten. Auch das Plenum des EU-Parlaments beriet in der Woche zuvor über TTIP und sprach sich ausdrücklich für den Schutz der genannten öffentlichen Dienste und Standards aus. Dies entspricht auch ausdrücklich der kommunalen Forderung.

Auch das EU-Parlament kam am 8. Juli in seiner Plenumssitzung in einem zweiten Anlauf zusammen, um über die Empfehlungen der Ausschüsse zu TTIP zu beraten. Zusammenfassend kann von folgenden Ergebnissen berichtet werden:

Öffentliche Dienstleistungen

Im Rahmen der Verhandlungen haben beide Seiten, vertreten durch den Chef-Verhandler der USA, Dan Mullaney und den EU- Verhandlungsführer Ignacio Garcia Bercero, im Bereich des Marktzuganges zu Dienstleistungen neue überarbeitete Angebote vorgelegt. Die hat zudem ihren Textvorschlag für ein Dienstleistungskapitel präsentiert.

Beide Verhandlungsführer reagierten auf die Kritik und Besorgnisse im Hinblick auf eine potenzielle Beeinträchtigung der öffentlichen Dienstleistungen durch TTIP und unterstrichen, dass der Schutz von öffentlichen Dienstleistungen auch weiterhin bestehen bleiben werde und mit TTIP keine Verbraucher-, Umwelt-, Gesundheit- oder Arbeitnehmerstandards sinken würden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen könnten von der angestrebten regulatorischen Zusammenarbeit profitieren.

Auch das EU-Parlament befasste sich in seiner Plenumssitzung mit dem Schutz der öffentlichen Dienstleistungen und sprach sich dafür aus, dass derzeitige und künftige Dienste der Daseinsvorsorge vom Anwendungsbereich ausgeklammert werden. Die Abgeordneten forderten für den Zugang zu den Dienstleistungsmärkten, sog. „Positivlisten“ zu verwenden. Damit solle der Spielraum gesichert werden, um Daseinsvorsorgeleistungen wieder unter öffentliche Aufsicht stellen zu können. Sowohl nationale als auch lokale Behörden sollen danach weiterhin das Recht haben, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Inauftraggabe, Organisation, Finanzierung und Erbringung öffentlicher Dienstleistungen einzuführen, zu erlassen, beizubehalten oder aufzuheben.

Investitionsschutz

Nach wie vor der größte Streitpunkt ist derzeit das Investitionsschutzverfahren ISDS. Hier hat die EU die Verhandlungen weiterhin ausgesetzt. Die umstrittenen ISDS-Schiedsverfahren sollen nach dem Willen von EU-Handelskommissarin Malmström durch ein reformiertes System ersetzt werden.

Auch das EU-Parlament hat sich für ein transparenteres, unabhängigeres Schiedsgerichtsverfahren ausgesprochen. Mittelfristig solle es einen institutionalisierten, internationalen Schiedsgerichtshof geben. Die USA hat dazu jedoch schon ihre Ablehnung signalisiert. Als Zwischenschritt hat sich das EU-Parlament für die Einsetzung von Berufsrichtern, Berufungsmöglichkeiten und die Respektierung der nationalen Gerichte ausgesprochen. Demokratische Grundsätze müssten eingehalten werden und die Verfahren müssen öffentlich und transparent ausgestaltet sein.

Beschaffungswesen

Ausgeklammert wurde in der Runde das Beschaffungswesen. Die EU will hier erreichen, dass öffentliche Ausschreibungen in den USA auch für EU-Unternehmen geöffnet werden. Das EU-Parlament hat sich an der Stelle insbesondere dafür ausgesprochen, dass ein Kapitel über das Beschaffungswesen den neuen EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Dienstleistungskonzessionen zu entsprechen hat.
Die TTIP-Verhandlungen sollen nach EU-Handelskommissarin Malmström bis Mitte 2016 beendet sein. Dann könnte bis 2018 das Papier endgültig verabschiedet werden.

Kommunale Position

Der DStGB hat kürzlich ein gemeinsames Positionspapier zu den Verhandlungen über TTIP und der kommunalen Daseinsvorsorge mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) herausgebracht, das die wesentlichen kommunalen Forderungen aufgreift. Darin wird ausdrücklich unterstrichen, dass die hohe Qualität der kommunalen Daseinsvorsorge nicht durch TTIP gefährdet werden darf (vgl. auch StGB NRW-Mitteilung 382/2015 vom 17.06.2015).

Az.: II/3 809-00

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