Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 357/2014 vom 09.05.2014

EU-Parlament gegen Lang-LKW

Das EU-Parlament hat sich mit überwältigender Mehrheit gegen den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen, grenzüberschreitenden Verkehr mit sog. Lang-Lkw zuzulassen. Die EU-Kommission hatte im April 2013 einen Vorschlag für die Änderung der „Richtlinie 96/53/EG zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessung für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr“ vorgelegt. Damit sollte erreicht werden, dass die höchstzulässigen Abmessungen von Lkw von 18,75 Meter auf bis zu 25,25 Meter Länge erhöht worden wären.

Darüber hinaus sollte geregelt werden, dass Fahrzeuge, die im innerstaatlichen Verkehr abweichend von den höchstzulässigen Abmessungen zugelassen sind, zukünftig auch im grenzüberschreitenden Verkehr solcher Staaten zugelassen werden können, in denen entsprechende Lang-Lkw auch im innerstaatlichen Verkehr zugelassen sind. Im EU-Parlament wurde die Vorlage der EU-Kommission jedoch mit einer überwältigenden Mehrheit von 606 zu 54 Parlamentariern abgelehnt.  

Gleichzeitig hat das EU-Parlament die EU-Kommission damit beauftragt, bis 2016 eine detaillierte Kosten-Nutzen-Studie zum europaweiten Einsatz von Lang-Lkw vorzulegen. In Deutschland werden Lang-Lkw in sieben Bundesländer auf einem definierten Streckennetz im Zuge eines Modellversuchs getestet. Die in Deutschland eingesetzten Lang-Lkw haben ein maximales Gewicht von 44 Tonnen. In anderen europäischen Ländern dürfen die entsprechenden Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von 60 Tonnen haben. 

Az.: III/1 151-21

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