Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 651/2006 vom 22.09.2006

EU-Mittel für die Weiterbildung

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat mit Presseerklärung vom 11. September 2006 darüber informiert, die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen bis zum Ende der Legislaturperiode 2010 mit insgesamt 53 Mio. Euro (2006 5 Mio., Folgejahre je 12 Mio.) zu unterstützen. Das Geld stamme aus EU-Mitteln, dem Europäischen Sozialfonds. Diese Mittel könnten von den Weiterbildungsorganisationen, deren Mittel für die institutionelle Förderung im Rahmen der Konsolidierung des Landeshaushaltes 2007 um 18. Mio. auf 78 Mio. gekürzt worden seien, für zusätzliche Maßnahmen in Anspruch genommen werden.

Gefördert würden neue Kurse, die für Ausbildung und Beruf besonders wichtig seien. Das seien z.B. Lehrgänge, in denen Schulabschlüsse nachgeholt und mit Erwerbswelterfahrung kombiniert würden. Das seien generell Kooperationen von Weiterbildung und Schule, um den erfolgreichen Übergang der Schülerinnen und Schüler in eine Ausbildung zu erleichtern und dazu gehörten Kurse, in denen sich Fachkräfte qualifizieren, um Jugendliche und junge Erwachsene auf ihr Erwerbsleben vorzubereiten. Außerdem könnten die arbeitsmarktpolitischen Programme des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Anspruch genommen werden.

Der Gesprächskreis für Landesorganisationen der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen, der die beabsichtigte Landeskürzung in Höhe von 18 Mio. Euro kritisiert, begrüßt, dass die Mitgliedseinrichtungen zukünftig an diesen Mittel partizipieren können, um zusätzliche und neue Maßnahmen zu entwickeln und durchzuführen. Dies jedoch als Kompensation für die Kürzung der gesetzlichen Förderung verkaufen zu wollen, sei unredlich und unseriös. Denn ESF-Mittel seien projektbezogen, zeitlich befristet, unterlägen inhaltlichen Zweckbindungen und thematischen Einschränkungen und setzten vor allem eine Eigenbeteiligung der Einrichtungen in Höhe von 50 % voraus. Dies hieße, auf 12 Mio. Euro Fördermittel müssten die Träger der Einrichtungen noch einmal selbst 12 Mio. Euro drauflegen. Dies könnten – vor allem die kleineren – Einrichtungen nicht aufbringen, zumal ihnen die Personalkapazität für das Management solcher bürokratieaufwendiger Projekte auch deshalb fehle, weil die personelle Infrastruktur gleichzeitig gekürzt werde.

Az.: IV/2 330

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