Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 474/2008 vom 15.07.2008

EU-Mitteilung zu kleinen und mittleren Unternehmen

Die EU-Kommission hat eine Mitteilung zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unter dem Titel „Small Business Act“ veröffentlicht. Unter „Small Business Act“ versteht man üblicherweise eine gesetzliche Regelung für kleine Unternehmen. Mit ihnen werden Ausnahmevorschriften beziehungsweise Sonderregelungen eingeführt. 99 Prozent der Unternehmen in der Europäischen Union fallen unter die Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und einem Umsatz von maximal 15 Millionen Euro.

Die Europäische Kommission sieht in dem Umstand, dass die rund 23 Millionen KMU dieselben Verwaltungsauflagen zu erfüllen haben wie die rund 41.000 Großunternehmen Europas, ein Hindernis in der Entstehung neuer Arbeitsplätze. Rund 80 Prozent der Arbeitsplätze, die in der EU in den letzten Jahren geschaffen wurden, sind bei KMU geschaffen worden. Die Mitteilung empfiehlt den Mitgliedsstaaten zehn grundsätzliche Prinzipien für die Konzipierung einer Mittelstandspolitik:

1. Schaffung einer Unternehmensumwelt, welche Unternehmer und Familienunternehmen unterstützt und das Unternehmertum fördert.

2. Sicherstellung, dass einmal gescheiterte Unternehmer ohne größeren Aufwand eine weitere Chance erhalten können.

3. Dass Regelungen zuerst unter der Perspektive der kleinen und mittleren Unternehmen geschaffen werden.

4. Schaffung einer Verantwortlichkeit öffentlicher Verwaltungen für die Bedürfnisse von KMU.

5. Anpassung von Instrumenten der öffentlichen Verwaltung an Bedürfnisse von KMU. Ziel ist die Verbesserung der Beteiligung von KMU und öffentlichen Ausschreibungen und die bessere Nutzung von Beihilfen für KMU.

6. Vereinfachung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU und Schaffung von wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Unterstützung von KMU, zum Beispiel durch Verpflichtung zur zeitnahen Bezahlung von Rechnungen von KMU.

7. Unterstützung in der Inanspruchnahme von Möglichkeiten des gemeinsamen Binnenmarktes.

8. Förderung von Innovationen und Fähigkeiten von KMU.

9. Befähigung von KMU, Herausforderungen in Chancen zu verwandeln. Ermutigung und Unterstützung von KMU, sich in Wachstumsmärkten zu beteiligen.

In vier Bereichen will die EU-Kommission neue Rechtsvorschriften vorschlagen:

1. Eine neue allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung in Bezug auf staatliche Beihilfen.

2. Einführung eines Statutes einer „Europäischen Privatgesellschaft“, die in allen Mitgliedsstaaten nach denselben Grundsätzen arbeitet. Anerkennung dieses Statuts in allen Mitgliedsstaaten zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Unternehmen.

3. Den Mitgliedsstaaten soll die Möglichkeit eingeräumt werden, für lokal erbrachte Dienstleistungen ermäßigte Mehrwertsteuersätze zu erheben, wozu auch personalintensive Dienstleistungen gehören sollen.

4. Eine Änderung der Richtlinie über Zahlungsverzögerungen soll dazu beitragen, dass die KMU ihr Geld aus offenen Rechnungen erhalten.

Ergänzende Informationen zur Mitteilung der Europäischen Kommission über KMU sind erhältlich unter der Internetadresse ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/sba_de.htm

Az.: III 80-50

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