Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 207/2004 vom 11.02.2004

EU-Maßnahmepaket zum Hochwasserschutz

Die EU-Kommission hat angekündigt, noch vor der Sommerpause 2004 ein Maßnahmenpaket zum (vorbeugenden) Hochwasserschutz vorzulegen. Nach dem Willen der Kommission soll Bestandteil dieses Maßnahmenpakets auch eine entsprechende EU-Richtlinie werden. Von einer solchen Richtlinie wären auch die Kommunen betroffen, da diese unter anderem die Verpflichtung zur umfassenden Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Festlegung von Hochwasserschutzplänen beinhalten soll.

Bereits im Rahmen ihrer Wasserdirektorentagung im Juni 2003 hatten sich die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten auf die Notwendigkeit einer verstärkten politischen Zusammenarbeit mit dem Ziel verständigt, den Hochwasserschutz auf EU-Ebene zu verstärken. Dabei erscheint der EU-Kommission sowie den Mitgliedsstaaten das integrierte Flussgebietsmanagement aufgrund der Erfahrungen aus und mit den internationalen Flusseinzugsgebieten (Rhein, Elbe, Oder, Mosel etc.) als geeignetes Instrument.
Für ebenfalls sinnvoll erachtet man die Einführung beziehungsweise Fortschreibung von EU-Förderprogrammen als effektives Instrument zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen, wobei die Gewährung von Fördermitteln abhängig sein müsse vom Vorliegen integrierter Hochwasserschutzpläne auf der Ebene der Flusseinzugsgebiete.

Die EU-Kommission beabsichtigt, auf der Grundlage der oben genannten Beschlüsse aus der Wasserdirektorenkonferenz im Juni 2003 noch vor der Sommerpause 2004 ein Maßnahmenpaket zum Hochwasserschutz beziehungsweise zur Hochwasservermeidung vorzulegen. „Kleinster gemeinsamer Nenner“ dieses Maßnahmenpakets soll die Einführung eines Kommunikationsprozesses sein, bei dem alle Aktivitäten und Maßnahmen auf EU-Ebene zum Hochwasserschutz (Untersuchung, regionale Förderprogramme, Solidaritätsfonds, Umweltaktionen etc.) zusammengefasst werden sollen.
Darüber hinaus prüft die Kommission derzeit die Möglichkeit der Einführung einer entsprechenden Richtlinie, die mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie verknüpft werden soll. Die Verbindung mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist nach Ansicht der Kommission deshalb sinnvoll, da hierdurch Synergieeffekte genutzt und Reibungsverluste vermieden werden können. Dies sei darauf zurückzuführen – so die Kommission –, dass der grundlegende Ansatz zur Problemlösung beim „Wasserqualitätsmanagement“ (nach der Wasserrahmenrichtlinie) und beim Hochwasserschutz identisch sei (länderübergreifender Ansatz, an Flusseinzugsgebieten orientiert, gleiche behördlichen beziehungsweise institutionellen Zuständigkeiten).

Die wesentlichen Elemente einer möglichen gesetzlichen Regelung stellen sich nach Angaben der EU-Kommission wie folgt dar:

- Einführung einer verpflichtenden Zusammenarbeit (Koordination und Kooperation) zum Hochwasserschutz beziehungsweise zur Hochwasservermeidung für alle Flusseinzugsgebiete.

- Verpflichtung zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Entwicklung der entsprechenden Maßnahmenpläne.

- Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit über (Schadens-) Konsequenzen aus Hochwasserereignissen und die Möglichkeiten zur Begrenzung dieser Folgen.

- Die konkrete Ausgestaltung der entsprechenden Maßnahmenpläne (beispielsweise Schutz vor fünfjährigem Hochwasser; Schutz vor fünfhundertjährigem Hochwasser) soll der Ebene der Flusseinzugsgebiete übertragen werden.

Die EU-Kommission hat mit Beginn des Jahres das Konsultationsverfahren zur Vorbereitung eines möglichen Richtlinienvorschlags eingeleitet.

Az.: II/2 20-00 qu/g

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