Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 237/2015 vom 20.03.2015

EU-Kommission zur Wasserrahmenrichtlinie

Die EU-Kommission hat in einer Mitteilung vom 09.03.2015 an das Europäische Parlament und den EU-Rat unter anderem zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG in den 28 EU-Mitgliedsstaaten Stellung genommen. In der 16-seitigen Mitteilung sind auch Schlussfolgerungen und Empfehlungen der EU-Kommission zur weiteren Umsetzung der EU-WRRL enthalten. Bezogen auf die Bekämpfung der Gewässerverunreinigung weist die EU-Kommission darauf hin, dass die Mitgliedsstaaten insbesondere ihre grundlegenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewässerverunreinigung aus diffusen landwirtschaftlichen Quellen verbessern müssen.

Die oftmals vorgesehenen freiwilligen Maßnahmen sind nach Auffassung der EU-Kommission nicht ausreichend um eine spürbare Verbesserung der Gewässergüte zu erreichen (S. 13 der Mitteilung). Gleichzeitig weist die EU-Kommission darauf hin, dass sogenannte Kanalisationsüberläufe ( Regenwasser-Überläufe und Rohabwasser-Überläufe durch Mischwasserkanalisationen) ebenso eine der Hauptverunreinigungs-Quellen in städtischen Gebieten sind, die in den kommenden Jahren EU-weit beträchtliche Investitionen erfordern (S. 7 der Mitteilung). Die Mitteilung ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen auf der Internetseite des StGB NRW unter der Rubrik „Information/Info nach Fachgebieten/Umwelt/Abfall/Abwasser mit dem Dateinamen „2015- EU-Kommission zur EU-WRRL“) zum Abruf bereitgestellt.

Az.: II/2 20-21

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