Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 704/2013 vom 22.10.2013

EU-Kommission zur Förderung von Energieinfrastrukturprojekten

Die EU-Kommission will die Realisierung von transeuropäischen Energieinfrastrukturen vorantreiben. Sie beschloss eine Liste von rund 250 zentralen Vorhaben, für die beschleunigte Genehmigungsverfahren und bessere rechtliche Bedingungen gelten sollen. Davon sind 22 Vorhaben in Deutschland und an der deutschen Grenze als Priorität eingestuft worden. Die EU hat zu diesem Zweck Mittel in Höhe von 5,85 Mrd. Euro für den Zeitraum 2014-2020 bereitgestellt. Die Vorhaben sollen schneller realisiert und attraktiver für Investoren werden. Ziel ist es auch, die erneuerbare Energie besser in das Netz zu integrieren und damit mehr Versorgungssicherheit zu erreichen. Aus Sicht des DStGB ist die Initiative der EU zu begrüßen. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende muss der Netzausbau weiter beschleunigt werden. Dabei sind es nicht nur die Übertragungsnetze, sondern auch die regionalen und lokalen Verteilnetze, die dem hohen Ausbautempo der erneuerbaren Energien standhalten müssen und deren Investitionsbedingungen es zu verbessern gilt.

Die EU-Kommission stuft die rund 250 zentralen Infrastrukturprojekte in ihrer Liste als „Vorhaben von gemeinsamem Interesse“ ein. Damit besteht die Möglichkeit, dass sie eine finanzielle Unterstützung über die Fazilität „Connecting Europe“ erhalten, in deren Rahmen für transeuropäische Energieinfrastrukturen bis 2020 Mittel in Höhe von 5,85 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Die Verwirklichung der Projekte soll den Mitgliedstaaten helfen, ihre Energiemärkte zu integrieren und ihre Energiequellen zu diversifizieren und einige Mitgliedstaaten aus ihrer Isolierung zu befreien. Ferner werde das Stromnetz dank der Vorhaben in der Lage sein, zunehmende Mengen an Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen aufzunehmen, sodass die CO2-Emissionen gesenkt werden können.

Die Liste umfasst rund 140 Projekte im Bereich der Stromübertragung und -speicherung, etwa 100 Projekte im Bereich Gasfernleitung, Gasspeicherung und LNG sowie mehrere Projekte für Erdöl. Zudem soll das Strom- und Gasnetz intelligenter werden, etwa durch die Möglichkeit, Gas in beide Richtungen fließen zu lassen (Reverse Flow). Bei der Stromversorgung sei es das Ziel der Kommission, dass die Infrastruktur es zulasse, dass jeder EU-Mitgliedstaat zehn Prozent seines Strombedarfs aus den Nachbarstaaten importieren könne.

In Deutschland und an der deutschen Grenze sind 22 Vorhaben als Priorität eingestuft worden, darunter ein Untersee-Stromkabel zwischen Deutschland und Norwegen sowie ein Offshore-Stromnetz, das die Meereswindparks Kriegers Flak und Baltic 2 mit dem deutschen und dänischen Stromnetz verbinden soll. Aber auch mehrere Strom- und Gasleitungen an Land, grenzüberschreitende Interkonnektoren und ein Pumpspeicherkraftwerk gehören dazu.

Diese Projekte dürfen von den EU-Regierungen nicht mehr blockiert und müssen innerhalb von dreieinhalb Jahren von der Planung bis zur Genehmigung von den Behörden bearbeitet werden. Laut EU-Kommission dauern Genehmigungsverfahren derzeit weitaus länger. In Deutschland seien es im Schnitt acht Jahre, in Dänemark zehn Jahre. Zudem ist für diese Projekte in jedem EU-Staat nur eine einzige Behörde zuständig und die Umweltverträglichkeitsprüfung soll zügiger vollzogen werden. Die Kosten der Projekte müssen die Länder tragen, die am stärksten davon profitieren. Das erhöhe auch die Attraktivität für Investoren, teilte die Kommission weiter mit.

Die Liste mit den Infrastrukturvorhaben tritt in Kraft, wenn Europäisches Parlament und EU-Ministerrat innerhalb der nächsten zwei Monate keinen Einspruch einlegen oder um eine Fristverlängerung bitten. Inhaltlich können die beiden EU-Gesetzgeber aber nichts ändern. Die Mitgliedstaaten waren über regionale Gruppen an der Auswahl dieser für den EU-Energiebinnenmarkt wichtigsten Projekte beteiligt.

Weitere Informationen sowie die Liste der betreffenden Infrastrukturvorhaben sind unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-932_de.htm abrufbar.

Az.: II/3 811-00/8

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