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StGB NRW-Mitteilung 327/1999 vom 20.05.1999

EU-Kommission zur Beschäftigungspolitik

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über die Politiken der Europäischen Union zur Beschäftigungsförderung angenommen, die dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Köln Anfang Juni 1999 vorgelegt werden soll. Erstmals soll sich der Europäische Rat dabei mit der Rolle der lokalen und regionalen Akteure bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auseinandersetzen.

Zur Bewältigung der Beschäftigungsprobleme der EU empfiehlt die Kommission eine ausgewogene Mischung aus makroökonomischen Politiken, verbesserten nationalen Beschäftigungspolitiken und einer Reform der Produkt-, Dienstleistungs- und Warenmärkte. In der EU gehen 61% der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter einer Beschäftigung nach; in den Vereinigten Staaten hingegen, wie auch in Japan, sind es über 70%.

Wie unerläßlich EU-weit abgestimmte Maßnahmen im Bereich Beschäftigung sind, wurde auf dem Luxemburger Beschäftigungsgipfel im November 1997 deutlich. Wichtigstes Ergebnis des Gipfels war der sogenannte Luxemburg-Prozeß : Grundlage dieses Prozesses sind die für die Schwerpunktbereiche Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit definierten beschäftigungspolitischen Leitlinien, die von den Mitgliedstaaten in nationale beschäftigungspolitische Aktionspläne umgesetzt werden. Erste Fortschritte sind bereits sichtbar: mit der Schaffung von 1,7 Millionen Arbeitsplätzen hatte die EU 1998 ein starkes Beschäftigungswachstum zu verzeichnen. Und trotz des diesjährigen Konjunkturrückgangs wird in den Jahren 1999/2000 mit der Schaffung von 2,5 Millionen Arbeitsplätzen gerechnet.

Auf dem Beschäftigungsgipfel kamen die Staats- und Regierungschefs auch überein, daß die Beschäftigungspolitik in sämtliche EU-Politiken und -Maßnahmen einbezogen werden muß. Der Luxemburg-Gipfel befaßte sich jedoch nicht mit den auf lokaler Ebene bestehenden Möglichkeiten der Beschäftigungspolitik.

Das soll sich in der EU-Politik nun ändern. Laut Mitteilung wird derzeit an den gemeinsamen Politikindikatoren gearbeitet, und es besteht ein weitgehender Konsens in bezug auf die festgelegten Indikatoren für die EU-weit geltenden operationellen Ziele in den Bereichen Jugendarbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit und aktive Arbeitsmarktpolitik. Besondere Aufmerksamkeit gilt der wichtigen Rolle der Akteure auf regionaler und lokaler Ebene und deren Unterstützung durch die EU, insbesondere im Rahmen der Strukturfonds.

Az.: III 841

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