Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 239/2011 vom 07.04.2011

EU-Kommission zu beschleunigten Vergabeverfahren bis Ende 2011

Die EU-Kommission hat mitgeteilt, dass sie die Dringlichkeit für die Anwendung des Beschleunigten Verfahrens nach der EU-Richtlinie 2004/18/EG bis Ende des Jahres 2011 weiterhin anerkennt.

Bei dem Beschleunigten Verfahren können öffentliche Auftraggeber die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge von 37 auf zehn Tage verkürzen, wenn die Bekanntmachung elektronisch übermittelt wurde. Die nachfolgende Frist, innerhalb der die Angebote einzureichen sind, kann von 40 Tagen auf zehn Tage reduziert werden. Die Gesamtdauer beim Offenen Verfahren kann damit, unter Berücksichtigung der Stillhaltefrist von zehn Tagen bei Versenden der Bieterinformation auf elektronischem Wege oder per Telefax, von 87 Tagen auf 30 Tage verkürzt werden.

Wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise hatte die Kommission bereits Ende 2008 im Rahmen einer Mitteilung verlautbart, dass bei allen größeren Projekten der öffentlichen Hand grundsätzlich von einer Dringlichkeit der jeweiligen Verfahren ausgegangen werden könne. Diese Regelung wurde nun bis Ende des Jahres 2011 verlängert. Die Mitgliedsstaaten sind jedoch gehalten, die EU-Kommission zu unterrichten, wenn sie von der Möglichkeit eines Beschleunigten Verfahrens für größere öffentliche Projekte Gebrauch machen.

Az.: II/1 608-00

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