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StGB NRW-Mitteilung 159/2023 vom 23.03.2023

EU-Kommission will Rückführungen beschleunigen

Die EU-Kommission will die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Rückführung von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen zu beschleunigen. Dazu empfiehlt die Kommission unter anderem, Rückkehrentscheidungen gegenseitig anzuerkennen und mehr Anreize für die freiwillige Rückkehr zu schaffen. Zudem hat die Kommission ihre erste mehrjährige Strategie für ein integriertes europäisches Grenzmanagement vorgelegt. Sie soll den nationalen Grenzbehörden und Frontex als Leitfaden für ihre tägliche Arbeit dienen. Der Einsatz behördenübergreifender und technologischer Instrumente soll es ermöglichen, die gemeinsamen Außengrenzen besser zu verwalten und Rückführungsentscheidungen gezielter weiterzuverfolgen und zu beschleunigen.

Die Schlüsselprioritäten der Strategie bestehen aus 15 wesentlichen Komponenten, zum Beispiel:

• Grenzkontrollen, unterstützt durch groß angelegte IT- und behördenübergreifende Zusammenarbeit
   zur Verbesserung der Migrationssteuerung und der Krisenvorsorge. Dies wird durch den Einsatz
   modernster Infrastruktur und eine wirksame Überwachung, wie Kameras und Drohnen, sowie
   kohärente und umfassende nationale Bestandsaufnahmen und Lagebilder, eine effiziente Umsetzung
   des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) und eine solide Risikoanalyse
   gewährleistet.

• Die EU-Informationssysteme für das Außengrenzenmanagement (Schengener Informationssystem,
   Einreise-/Ausreisesystem, Visa-Informationssystem und Europäisches Reiseinformations- und
   -Genehmigungssystem) und ihre Interoperabilität sollen Grenzübertritte erleichtern.

• Such- und Rettungsmaßnahmen sollen ein Schlüsselelement des integrierten europäischen
   Grenzmanagements werden. Vorrangig hierbei ist die Koordinierung zwischen Flaggen- und
   Küstenstaaten sowie die Entwicklung bewährter Verfahren für einen rechtzeitigen und umfassenden
   Informationsaustausch.

• Eine bessere Koordinierung zwischen den nationalen Behörden und den europäischen Agenturen soll
   ein zentrales Element zur Erhöhung der Rückkehrquote werden. Die Mitgliedstaaten können in allen
   Phasen des Rückkehrprozesses die Unterstützung von Frontex in vollem Umfang nutzen. Der
   Rückkehrkoordinator, der vom hochrangigen Netz für Rückkehrfragen unterstützt wird, wird die
   Umsetzung der operativen Strategie für wirksamere Rückführungen koordinieren.

• Die Zusammenarbeit mit Drittländern sollte intensiviert werden, um zum Aufbau der operativen
   Kapazitäten in den Bereichen Grenzkontrolle, Risikoanalyse, Rückkehr und Rückübernahme sowie
   Bekämpfung von Schleuserkriminalität beizutragen. In diesem Zusammenhang wird neben den
   Drittländern, aus denen und über die die wichtigsten Migrationsrouten in die EU führen, ein
   besonderer Schwerpunkt auf die Länder in der östlichen und südlichen Nachbarschaft gelegt. Dies
   trägt zur Entwicklung gegenseitiger und umfassender Migrationspartnerschaften mit Herkunfts- und
   Transitländern bei.

• Der Schutz der EU-Außengrenzen soll unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte erfolgen. Die
   Maßnahmen der EU und der nationalen Akteure sollten unter uneingeschränkter Einhaltung des EU-
   Rechts, einschließlich der Charta der Grundrechte der EU und des Völkerrechts, durchgeführt werden;
   dies soll durch wirksame Überwachungsmechanismen sichergestellt werden.

Mit der Empfehlung gibt die Kommission Leitlinien für die Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung von Rückkehrentscheidungen vor und schließt damit eine Lücke bei den Rechtsvorschriften im Bereich der Rückkehr und Rückführung. Außerdem werden die Leitlinien der Kommission zu Rückführungen aus dem Jahr 2017 aktualisiert und die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, Rückführungen zu erleichtern und zu beschleunigen.

Das Konzept beruht auf folgenden Elementen:

• Gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen: Mit dem aktualisierten Schengener
  Informationssystem, das am 7. März in Betrieb gegangen ist, verfügen die Mitgliedstaaten nun
  unmittelbar über Informationen zu Ausschreibungen zu einer von einem anderen Mitgliedstaat
  erlassenen Rückkehrentscheidung gegen einen Drittstaatsangehörigen. Dies ermöglicht die
  gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen innerhalb der EU und die rasche
  Durchführung von Rückführungen von überall aus in Europa. Frontex wird die Mitgliedstaaten bei der
  Durchführung von Rückführungen unterstützen.

• Effizientere Rückführungen: Die Mitgliedstaaten können Asyl- und Rückführungsbehörden besser
   miteinander vernetzen. Dies soll über ein IT-Fallbearbeitungssystem für Rückführungen geschehen,
   das auf dem von Frontex entwickelten Modell beruht und an die Verordnung über die Europäische
   Grenz- und Küstenwache angepasst ist. Dadurch wird ein zeitnaher Zugang zu Informationen über
   Drittstaatsangehörige gewährleistet, gegen die eine Rückkehrentscheidung ergangen ist. Die
   Empfehlung enthält auch Leitlinien zur Verhinderung der Fluchtgefahr und zu alternativen
   Maßnahmen zur Inhaftnahme, die ein letztes Mittel bleiben muss.

• Anreize für die freiwillige Rückkehr: Es ist notwendig, frühzeitig Informationen zum Thema Rückkehr
   bereitzustellen, auch bereits während des Asylverfahrens. Die Mitgliedstaaten sollten Strukturen für
   Rückkehr- und Wiedereingliederungsberatung einrichten, um die freiwillige Rückkehr zu fördern.  Die
   freiwillige Rückkehr kann bei Drittstaatsangehörigen, die an diesen Programmen teilnehmen,
   gefördert werden, indem keine Einreiseverbote verhängt werden.

Mit Blick auf das integrierte europäische Grenzmanagement hat Frontex sechs Monate Zeit, um diese strategische Ausrichtung in eine operative und technische Strategie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten haben zwölf Monate Zeit, um ihre nationalen Strategien zu aktualisieren. Die Kommission will eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sie bei der operativen Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen. In vier Jahren soll die strategische Politik für ein integriertes europäisches Grenzmanagement evaluiert werden und in einen neuen mehrjährigen Politikzyklus im Jahr 2027 einfließen.

Hinsichtlich der Rückkehrentscheidungen sollen die Mitgliedstaaten der Kommission mit Blick auf die Überwachung der Umsetzung der Empfehlung jährlich Bericht über die Zahl der gegenseitig anerkannten Rückkehrentscheidungen anderer Mitgliedstaaten erstatten. Im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Instruments für Grenzmanagement und Visa werden zweckgebundene Mittel zur Verfügung gestellt, insbesondere für die Bereiche gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen und bessere Ausstattung der Grenz- und Küstenwachen, um einen wirksamen Schutz der Außengrenzen zu gewährleisten. Die Umsetzung der Empfehlung zur Rückkehr soll zusätzlich unterstützt werden – unter anderem durch operative und technische Hilfe seitens der EU-Agenturen.

Anmerkungen des StGB NRW und des DStGB

Alle Maßnahmen auf europäischer Ebene, die eine schnellere und bessere Rückführung ausreisepflichtiger Drittstaatenangehöriger unterstützen, sind Schritte in die richtige Richtung. Allerdings darf dabei nicht nur auf die freiwillige Zusammenarbeit mit den Drittstaaten gesetzt werden. Wichtiger Baustein der Migrationspolitik muss ein Masterplan für eine bessere und gerechtere Verteilung von Geflüchteten in der EU sein. Seit Jahren trägt Deutschland hier die Hauptlast, auch unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen. Notwendig ist eine europäische Solidarität für eine gleichmäßige und vernünftige Verteilung innerhalb der EU. Lokale Haltungen von einzelnen EU-Staaten müssen zwingend aufgegeben werden. Es ist keine Form der Gerechtigkeit, dass einige wenige Staaten die Hauptlast tragen.

Quelle: DStGB Aktuell 1123 vom 20.03.2023

Az.: 10.0.3-003/001

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