Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 649/2022 vom 15.11.2022

EU-Kommission: Vorschlag für Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus

Die Europäische Kommission hat am 09.11.2022 Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien eingebracht.

Der Vorschlag ergänzt die bisherigen EU-Sofortmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreise. Die Kommission folgt dabei einer Aufforderung des Europäischen Rates. Auch die Bundesregierung hatte sich mit Nachdruck für eine solche Sofortmaßnahmen-Verordnung eingesetzt.

Kernelemente des Kommissionsvorschlags:

  • Einführung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ von EE-Anlagen und der zugehörigen Netzinfrastruktur: Dadurch sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren mit sofortiger Wirkung von einer vereinfachten Bewertung für spezifische Ausnahmen profitieren können, die zum Beispiel im EU-Umweltrecht vorgesehen sind.
  • Solarenergie: Schnellere Genehmigungsverfahren für die Installation von Solaranlagen auf „künstlichen Strukturen“, wie zum Beispiel Gebäuden. Vorgeschlagen wird eine Frist von höchstens einem Monat für deren Genehmigung. Zugehörige Speicher und Netzanschlüsse sind ebenfalls erfasst. Die Anlagen sollen zudem von Umweltverträglichkeitsprüfungen befreit werden und es soll eine „Genehmigungsfiktion“ für Kleinlagen eingeführt werden, also eine automatische Genehmigung nach Ablauf einer noch zu bestimmenden Frist.
  • Repowering von bestehenden EE-Anlagen und Netzen: Straffung von Genehmigungsverfahren, indem alle relevanten Umweltprüfungen in eine neue Höchstfrist von sechs Monaten einbezogen werden. Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen auf die Bewertung der möglichen Auswirkungen der Änderung oder Erweiterung im Vergleich zum ursprünglichen Projekt beschränkt werden. Darüber hinaus wird ein vereinfachtes Verfahren für Netzanschlüsse vorgeschlagen, wenn die Gesamtkapazität des Repowering-Projekts nicht mehr als 15 Prozent höher ist als die des ursprünglichen Projekts.
  • Wärmepumpen: Genehmigungsverfahren sollen durch die Einführung einer Frist von höchstens drei Monaten und eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen beschleunigt werden.

Weitere Informationen finden sich unter www.bmwk.de

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist insbesondere im Kontext der aktuellen Energiekriese von höchster Priorität. Überlange und vielfach beklagte Planungs- und Genehmigungsverfahren stehen einem zügigen Ausbau bislang vielfach entgegen. Die Vorschläge der EU-Kommission zielen hierbei grundsätzlich in die richtige Richtung. Sie verbinden verkürzte Fristen mit tatsächlichen Verfahrensvereinfachungen für Behörden. Denn insbesondere die europarechtlich vorgegebene Umweltprüfung wird hierbei in den Blick genommen. Die gennannten Vorschläge müssen nun im Hinblick auf ihre Details genauer untersucht, gesetzlich auf den Weg gebracht. Hierbei wird darauf zu achten sein, welche Umsetzungsschritte im Zuge der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Ausbau der Erneuerbaren Energien (insbesondere Windenergie an Land) in Deutschland bereits rechtlich umgesetzt wurden.

Az.: 28.6.1-004/006

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