Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 240/2024 vom 08.03.2024

EU-Kommission verkündet Klimaziel 2040

Wie die EU-Kommission am 6. Februar 2024 mitgeteilt hat, sollen die Treibhausgas-Emissionen in Europa bis 2040 im Vergleich zu 1990 um mindestens 90 Prozent zurückgehen. Die Europäische Union könne so ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen erfüllen.

Ziel der EU ist es, spätestens ab 2050 klimaneutral zu sein. Im vorgelegten Entwurf der EU-Kommission wird das Etappenziel bis 2040 formuliert: Eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um mindestens 90 Prozent im Vergleich zu 1990.

Um dieses Ziel zu erreichen, zeigt die Kommission verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Energie, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft auf. Insbesondere sollen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Klimapläne nachschärfen und die für 2030 beschlossenen Maßnahmen konsequent umsetzen und fortführen. Darüber hinaus bedarf es Umverteilungsinstrumente, um die sozialen Auswirkungen zu bewältigen.

Die Pläne sehen ab 2035 einen schrittweisen Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas als Energieträger für die Stromerzeugung vor. Stattdessen sollen die Mitgliedstaaten den Ausbau von Solar- und Windenergie noch weiter verstärken. Der Strombedarf werde sich wegen der steigenden Nutzung von Wärmepumpen und Elektroautos verdoppeln. 2040 sollen erneuerbare Energien über 90 Prozent des Stromverbrauchs in der EU decken.

Um den Strom aus erneuerbaren Energien besser nutzen und verteilen zu können, sollen die Mitgliedstaaten ihre Stromnetze weiter ausbauen – auch über die Landesgrenzen hinweg. Solar- und Windenergie soll indes auch durch Kernenergie ergänzt werden. Der Entwurf der EU-Kommission sieht hier kleine Reaktoren vor (SMR, Small Modular Reactor). Auch das Verflüssigen und Speichern von CO2 im Boden soll von den Mitgliedstaaten insbesondere in der Schwerindustrie umgesetzt werden.

Neben weiteren Maßnahmen geben die Pläne die energetische Sanierung von Gebäuden, das Verwenden von nachhaltigen Baumaterialien und die Installation von Wärmepumpen vor. Moore als wichtige natürliche CO2-Speicher sollen zudem vernässt und Wälder aufgeforstet werden.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Der Entwurf der EU-Kommission zum Klimaziel 2040 ist ambitioniert. Die Zielrichtung ist aus kommunaler Sicht zwar grundsätzlich zu begrüßen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der klimawandelbedingten Naturkatastrophen und deren ökologischer und finanzieller Folgewirkungen bedarf es effizienter Maßnahmen zum Klimaschutz. Bis zur Mitte des Jahrhunderts will die EU klimaneutral sein, also unter dem Strich nicht mehr Klimagase ausstoßen als durch Aufforstung oder CO2-Speicherung eingespart werden.

Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen des Europäischen Green Deals setzt allerdings eine Zustimmung aller EU-Mitgliedsstaaten sowie einen einheitlichen Vollzug der Regelungsvorschläge voraus. Hieran bestehen deutliche Zweifel, etwa bei der Frage, ob 2040 erneuerbare Energien tatsächlich über 90 Prozent des Stromverbrauchs in der EU decken werden. Hinzu kommen die Umsetzungskosten und die Anforderung, die geplanten Klimaschutzmaßnahmen auch sozialverträglich auf den Weg zu bringen.

Gerade die aufwändige energetische Gebäudesanierung, der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien und der dringend notwendige Netzausbau setzen eine nachhaltige Unterstützung und finanzielle Förderung voraus, die im Ergebnis auch den Kommunen zugutekommen muss. Hieran werden sich die weiteren Umsetzungsschritte auf europäischer und nationalstaatlicher Ebene messen lassen müssen.

Az.: 23.1.12-002/001 gr

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