Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 519/2013 vom 29.07.2013

EU-Kommission sieht neuen Förderansatz erneuerbarer Energien

Die Europäische Kommission sieht einen neuen Ansatz für die Förderung erneuerbarer Energien vor, der in den Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen berücksichtigt werden soll. Danach schlägt sie ein Auktionsverfahren für erneuerbare Energien vor, um die Förderung für neuinstallierte Erneuerbare-Energien-Anlagen auf ein Minimum zu begrenzen. Dies gehe aus einem Entwurf der Leitlinie hervor, der im September zwischen Wettbewerbs- und Energiedirektionen der Kommission beraten werden soll.

Die Europäische Kommission will mit dem Neuansatz in den neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien erreichen, die Förderung für Neuanlagen zu reduzieren und damit ermöglichen, dass garantierte Betriebsbeihilfen in einem echten wettwerblichen und technologieoffenen Bieterverfahren vergeben werden. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, soll das Bieterverfahren nicht auf einzelne EU-Länder beschränkt werden, sondern allen Mitgliedsländern der europäischen Wirtschaftszone offen stehen.

Ein ähnliches Modell zu einem nationalen Auktionsverfahren hatte kürzlich bereits der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) unterbreitet. Danach sollen künftig Auktionen zur Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen abgehalten werden und ein fester Mengendeckel für bestimmte Regionen und spezielle Technologien vorgegeben werden.

Der Vorschlag stieß im Bundestag seitens Bündnis 90/Die Grünen auf Kritik. Sie befürchten, dass die dezentrale Struktur der deutschen Erneuerbare-Energien-Landschaft dadurch beeinträchtigt wird. Bei groß angelegten nationalen Ausschreibungsverfahren seien die Bürger nach Meinung der Grünen mit ihren Erneuerbare-Energien-Vorhaben gegenüber den großen Energiekonzernen im Nachteil. Sie müssten erst einen Dienstleister bestellen, der sie bündelt, um sich an den Auktionen zu beteiligen. Die erneuerbaren Energien befänden sich in Deutschland derzeit zu 50 Prozent in der Hand von Privatpersonen und Landwirten. Die großen vier Energiekonzerne seien mit einem Anteil von 6,5 Prozent dagegen unterrepräsentiert.

Hintergrund

Die EU-Kommission beabsichtigt eine Reform der noch bis Ende 2013 geltenden Umweltbeihilfeleitlinien. Sie hat deshalb bereits ein Arbeitspapier mit Änderungs- und Erweiterungsvorschlägen erarbeitet und Anfang des Jahres konsultiert. Aufgrund des starken Zusammenspiels von Klima- und Energiepolitik will die Kommission, insbesondere den Energiesektor, künftig stärker in den Blick nehmen. Sie sieht daher u.a. Vorschläge in den beihilferelevanten Bereichen der Energieinfrastrukturen und der Förderung erneuerbarer Energien vor. Die neuen Leitlinien sollen daher als „Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 2014 - 2020“ verabschiedet werden und ihren Beihilferahmen berücksichtigen.

Az.: II/3 811-00/8

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