Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 239/2009 vom 07.04.2009

EU-Kommission genehmigt befristete Beihilfen

Die Europäische Kommission hat nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eine Regelung Deutschlands genehmigt, mit der Unternehmen unterstützt werden sollen, die durch die Kreditklemme in der derzeitigen Wirtschaftskrise mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen haben. Die sog. „Befristete Regelung Bürgschaften“ ermöglicht es Bund, Ländern und Gemeinden, Beihilfen in Form subventionierter Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite zu vergeben, die bis zum 31. Dezember 2010 gewährt werden. Hierbei ist insbesondere hervorzuheben, dass durch die Regelung die maximale Bürgschaftsquote von bisher 80 % auf 90 % des verbürgten Kredites angehoben wird.

Wesentliche Inhalte

- Die Regelung gilt für kommunale Investitions- und Betriebsmitteldarlehen.

- Die maximale Bürgschaftsquote beträgt 90 % des verbürgten Kredites.

- Kumulierung: Die Bürgschaften auf der Grundlage der „Befristete Regelung Bürgschaften“ können nicht mit De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 für dieselben förderbaren Aufwendungen kumuliert werden. Bürgschaften nach dieser Regelung können auch nicht mit anderen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbaren Beihilfen, die nicht De-minimis-Beihilfen sind, oder mit Gemeinschaftsmitteln kumuliert werden, wenn die aus der Kumulierung resultierende Förderintensität diejenige Förderintensität nicht übersteigt, die in Freistellungsverordnungen, Genehmigungen oder Leitlinien festgelegt wurde.

- Geltung: Die Regelung gilt seit dem 27.02.2009 und endet am 31.12.2010, wobei Maßnahmen gültig bleiben, die innerhalb dieses Zeitraums auf der Grundlage der Regelung zulässig waren und über den 31.12.2010 fortdauern.

Hintergrund

Die „Befristete Regelung Bürgschaften“ erfolgt auf der Grundlage der Mitteilung der Europäischen Kommission „Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise (EU-Amtsblatt 2009/C 16/01) vom 17.12.2008 in der Fassung vom 25.2.2009“ (vgl. StGB-MITTEILUNGEN 116/2009 und 61/2009).

Az.: II/3 810-06

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