Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 397/1997 vom 05.08.1997

EU-Kofinanziertes Landesprogramm Qualifizierung von Zielgruppen (QUAZI)

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat uns folgendes mitgeteilt:

"- Förderung von Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz

Die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt ist weiterhin angespannt. Für unversorgte, aufgrund von Vermittlungshemmnissen nur schwer in Ausbildung zu bringende Jugendliche sind daher Angebote von Bedeutung, die Überbrückungszeiten sinnvoll nutzen und eine eventuelle zukünftige Berufsausbildung oder eine Arbeitsaufnahme vorbereiten.

Neben den vielfältigen Maßnahmen der Arbeitsverwaltung gibt es vor Ort einzelne Bestrebungen, freie Kapazitäten der Berufsschulen zu nutzen. Jugendliche, die bereits das allgemeinbildende Schulsystem verlassen haben, sollen zwei Tage in der Woche Berufsschulunterricht erhalten und die restlichen drei Tage pro Woche erste berufspraktische Erfahrungen und Fertigkeiten im Unternehmen gewinnen.

Berufsschulen, die ihre personellen und sächlichen Ressourcen zur Verfügung stellen, sollen grundsätzlich auch als Antragsteller für das Programm "QUAZI" auftreten.

Um einen Anreiz für die Jugendlichen zur Teilnahme an diesen Kombi-Projekten Berufsschule/Praxiserfahrung im Betrieb zu schaffen, können aus dem Programm QUAZI 350,-- DM pro Teilnehmer/Monat als Qualifizierungszuschuß für die Höchstdauer von 12 Monaten gezahlt werden.

Als nationale Kofinanzierung sind die Aufwendungen der Berufsschule zur Abwicklung des Berufsschulunterrichtes einzubringen.

Eine Förderung eines solchen Projektes durch QUAZI steht unter dem Vorbehalt vorhandener Fördermittel und der Erteilung des regionalen Konsens zur Umsetzung des Vorhabens.

- Stützqualifizierungsmaßnahmen des Landes

Zur Begleitung von vollzeitschulischen Berufsausbildungen (sozialer Bereich, Krankenpflegebereich) können für ausländische Auszubildende bis 25 Jahre Stützmaßnahmen gefördert werden. Hierdurch soll der Übergang von der Schule in den Beruf erleichtert werden. Jeweils für ein Jahr der üblicherweise drei Jahre dauernden schulischen Ausbildung können bei 46 Wochen Unterricht pro Jahr 6 Stunden pro Woche für Stützunterricht für jeweils 12 Teilnehmer/innen in einem Lehrgang gefördert werden. Zusätzlich können in dem gleichen Zeitraum pro Woche maximal zwei Stunden zum Aufbau von Kooperationen, sozialpädagogischer Begleitung, kreativen Aktivitäten finanziert werden.

Die Förderung erfolgt zu den Konditionen des Programms QUAZI unter Berücksichtigung der Kostenpositionen Stützlehrer (1 : 12), Sozialpädagogische Betreuung (1 . 12) sowie Sachkosten."

Az.: II/2

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