Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 321/2018 vom 02.05.2018

EU-Klage gegen Deutschland wegen Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten

Die EU-Kommission hat in der Vergangenheit mehrfach Fristen gesetzt, um auf der Basis der vorliegenden Informationen zu entscheiden, ob sie beim EuGH Klage gegen Deutschland wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten erhebt. Die EU-Kommission hat nun mitgeteilt, dass frühestens im Mai bekannt geben wird, ob sie Klage im Vertragsverletzungsverfahren erhebt. Die erneute Verschiebung verschafft der Bundesregierung noch einmal etwas Zeit im Streit mit der Kommission. Schon Ende Januar hatte die EU-Kommission eine Frist für zusätzliche Maßnahmen gesetzt, um die Luftqualität rasch zu verbessern. Die Bundesregierung lieferte Vorschläge, die geprüft wurden.  

Nach der Prüfung dieser nachgereichten Vorschläge kündigte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella Ende März an, dass es tatsächlich Klagen vor dem EuGH geben werde. Welche Länder betroffen sind — neben Deutschland sind weitere acht Länder im Gespräch — , sollte bis Ende April bekanntgegeben werden. Diese Entscheidung ist nun wegen „einer zu vollen Tagesordnung“ der Kommission verschoben worden. Eine weitere Interpretation ist, dass die Ankündigung des Bundesverkehrsministeriums, die Messstellen überprüfen zu wollen und die Unterstützung der Verkehrsministerkonferenz in dieser Frage schon ihre Wirkung zeigen. 

Az.: 33.1.5.2-001/003

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