Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 323/2016 vom 23.05.2016

EU-Handelsminister zu Freihandelsabkommen TTIP und CETA

Die EU-Handelsminister haben auf ihrer Ratstagung am 13. Mai in Brüssel das Ergebnis der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) begrüßt. Für die Bundesregierung stellte der Staatsekretär im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), Machnig, klar, dass das im Rahmen des CETA Abkommens vereinbarte Investitionsschutzsystem, welches private Schiedsgerichte ersetzen soll, auch auf das TTIP-Abkommen übertragen werden muss. Dies entspricht einer Forderung, die die kommunale Seite in einem gemeinsamen Positionspapier mit dem BMWi erhoben hat.

Im Rahmen des Treffens der Handelsminister erläuterte die Kommissarin für Handel, Cecilia Malmström, den Verhandlungsstand nach der 13. Verhandlungsrunde im April. Die Verhandlungen würden derzeit intensiviert mit dem Ziel eines Abschlusses bis Ende 2016. Die EU-Handelsminister haben dieses Ziel unterstützt und auch auf die roten Linien der EU in den Verhandlungen hingewiesen.

Staatssekretär Machnig stellte klar, dass das Ziel ein ehrgeiziges und ausgewogenes Abkommen mit den USA, kein TTIP-Light, sei. Klar sei auch, dass die EU in den Verhandlungen an wichtigen Positionen festhalten werde: ein reformierter Investitionsschutz nach dem Vorbild von CETA, keine Absenkung von Schutzstandards, keine Aushebelung der EU-Verfahren und Zuständigkeiten durch regulatorische Zusammenarbeit, keine Zulassung von Hormonfleisch oder Änderung der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen.

Auch das Vorsorgeprinzip werde die EU nicht zur Disposition stellen. Weiterhin geht Machnig davon, dass CETA ein gemischtes Abkommen ist, mithin den nationalen Parlamenten zur Beschlussfassung vorgelegt werden muss. Ein EU-Abkommen gilt als gemischt, wenn es sowohl EU-Kompetenzen als auch nationale Kompetenzen berührt. In diesem Fall muss es nicht nur vom Ministerrat und vom EU-Parlament, sondern auch von allen nationalen Parlamenten der 28 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Sollte die Europäische Kommission dagegen die Meinung vertreten, dass es sich um ein reines EU-Abkommen handeln wird, kann der Rat die Kommission in der Frage überstimmen.

Nach derzeitigem Stand bei CETA ist damit zu rechnen, dass es im kommenden Oktober im Rahmen des EU-Kanada-Gipfels zu einer Unterzeichnung kommen wird. Unbeschadet dessen bedarf es dann aber noch der Ratifizierung des Abkommens.

Aus kommunaler Sicht ist der Schutz von kommunalen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge von überragender Bedeutung im Zusammenhang mit Handelsabkommen wie CETA und TTIP. Daseinsvorsorgeleistungen, wie v. a. die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, der öffentliche Personennahverkehr, Sozial-, Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen, müssen vom Anwendungsbereich der Marktzugangsregelungen der Abkommen ausgenommen werden. Das europäische und nationale Recht gewährleistet einen weiten Handlungsspielraum der Kommunen bei der Organisation der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge. Freihandelsabkommen dürfen diesen Handlungsspielraum der Kommunen nicht einengen.
Das gemeinsame Positionspapier kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Mitgliederbereich > Daseinsvorsorge abgerufen werden.

Az.: 28.5 we

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